Gesetzgeber sollte sich auf "gut beraten" einlassen
Die Brancheninitiative „gut beraten“ habe einen positiven Effekt und fördere das Image der Branche, glaubt Boris Beermann, Vorstand der AMEXPool AG. Das sei auch ein Grund, weswegen der Maklerpool akkreditierter Bildungsdienstleister ist. "In Hinblick auf die in der IDD thematisierten Weiterbildung der Vermittler wäre es wünschenswert, wenn sich der Gesetzgeber auf das bestehende System der Initiative „gut beraten“ einlässt.", sagte Beermann.
Versicherungsbote: Wie geht Ihr Pool mit dem Thema Weiterbildung für Vertriebspartner um? Werden Vertriebspartner bei der Weiterbildung unterstützt? Gibt es eigene Weiterbildungsangebote, wenn ja in welcher Form?
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AMEXPool AG: Wir haben schon immer großen Wert darauf gelegt, unsere Vertriebspartner umfassend zu informieren und weiterzubilden. So bietet die AMEXPool AG schon seit vielen Jahren Online-Konferenzen (Webinare) zu den verschiedensten Themen an. Und auf unsere jährliche bundesweite Roadshow, die von der Geschäftsleitung und Entscheidungsträgern begleitet wird, erhalten unsere Partner umfangreiche und neueste Informationen zu unseren Deckungskonzepten, Dienstleistungen und aktuellen Themen aus erster Hand. Darüber hinaus unterstützten wir unsere Vertriebspartner durch unsere Kooperation mit GOING PUBLIC!, einem Spezialisten für die Qualifikation und Personalentwicklung in der Finanzbranche.
Als Mitglied im Förderverband mittelständischer Versicherungs- und Finanzmakler e.V. (FöMVF) empfehlen wir zudem unseren Partnern eine Mitgliedschaft im Bundesverband mittelständischer Versicherungs- und Finanzmakler e.V. (BMVF). Vornehmliche Aufgabe des BMVF ist die Förderung der Berufsbildung der Mitglieder und deren Unterstützung durch Interessenvertretung. So ist er unter anderem offizieller Förderer der Deutschen Makler Akademie und kann somit seinen Mitgliedern ein günstiges und sachgerechtes Weiterbildungsangebot anbieten.
Was halten Sie von der Brancheninitiative „gut beraten“? Ist AMEXPool AG bei „gut beraten“ akkreditiert?
Wir sind der Meinung, dass die Initiative positive Effekte auf die Qualität der Versicherungsvermittlung und das Image der Branche hat. Deshalb ist die AMEXPool AG bei „gut beraten“ akkreditierter Bildungsdienstleister.
Aktuelle Weiterbildungsangebote stehen zum Teil im Verdacht Punkte auch für Produktschulungen zu vergeben. Ist das gerechtfertigt – Warum?
Die Kenntnisse über Produkte und deren Inhalte, Leistungen und/oder gegebenenfalls Besonderheiten ist für den Vermittler durchaus von Bedeutung. Schließlich stehen dem Makler für die individuellen Risiko-Situationen der Kunden eine Vielzahl von Produktgebern zur Auswahl. Da ist es wichtig, die jeweiligen Inhalte zu kennen, um entsprechend beraten zu können.
Bedarf es einer Produktgeber-unabhängigen Weiterbildung speziell für Makler?
Ja, insbesondere bei rechtlichen Themen sind Produktgeber-unabhängige Schulungsangebote für den Makler sehr wichtig.
IDD – Wie steht der Maklerpool zu dieser Richtlinie? Wie sollte die Umsetzung in deutsches Recht optimaler Weise aussehen?
In Hinblick auf die in der IDD thematisierten Weiterbildung der Vermittler wäre es wünschenswert, wenn sich der Gesetzgeber auf das bestehende System der Initiative „gut beraten“ einlässt.
Reichen Ihrer Meinung nach 15 Std. Weiterbildung im Jahr oder bedarf es einer regelmäßigen Prüfung der Sachkunde?
Jeder Vermittler hat grundsätzlich ein Interesse, in den Bereichen in denen er Versicherungsnehmer berät, auch entsprechendes Know-how zu haben. Deshalb wird er, schon alleine im Hinblick auf eine hohe Beratungsqualität, mehr als 15 Stunden Weiterbildung im Jahr in Anspruch nehmen. Eine regelmäßige Sachkundeprüfung halten wir nicht für erforderlich.
Welche Inhalte sollten solche Schulungen haben?
Sehr wichtig ist ein breit gefächertes Angebot an Inhalten, die den Vermittler fachlich weiterbringen und seine Beratungskompetenz festigt. Dies kann sowohl in unabhängigen aber auch in Produktschulungen erfolgen.
Aktuell sind im Rahmen der Brancheninitiative „gut beraten“ hauptsächl. Ausschließlichkeitsvertreter als „Punkte-Jäger“ aktiv. Es gibt für die Vergabe von Weiterbildungspunkten noch keine rechtliche Grundlage. Wie stehen Sie dazu?
Auch wir haben angebundene Makler, die noch nicht an dieser freiwilligen Initiative teilnehmen. Diese werden aber deshalb nicht schlechter gestellt. Sofern mit der Umsetzung der IDD in deutsches Recht eine Pflicht besteht, werden diese sicherlich nicht mehr darum herum kommen.
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Die Fragen stellte Jenny Müller