Lebensversicherung - Garantiezins soll weiter sinken
Der Garantiezins für Lebensversicherungen soll ab 2018 auf einen Prozent gesenkt werden. Das empfiehlt die Deutsche Aktuarvereinigung. Erst zum Jahreswechsel 2015 war der Garantiezins von 1,75 auf 1,25 Prozent abgesunken. Während Altverträge einen Höchstrechnungszins von teilweise vier Prozent haben, würde das Modell Lebensversicherung für Neukunden noch uninteressanter.
Das Produkt Klassische Lebensversicherung werde „immer weiter aufs Abstellgleis gerollt“, schrieb kürzlich Map-Report-Chefredakteur Reinhard Klages im Vorwort zum neuen Heft. Dort wird das Umfeld der Klassikpolicen erläutert. Das „politisch verordnete Zinsniveau“, zuletzt senkte die EZB den Leitzins bekanntlich auf Null, drückt immer mehr auf die Renditen der LV, konstatiert der Map-Report.
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Die anhaltende Zinsflaute macht es folglich auch für Lebensversicherungen schwierig, ihr Geld am Kapitalmarkt anzulegen. Der Dachverband der Versicherer klagt, die Europäische Zentralbank habe die Märkte mit Geld geflutet. Staatsanleihen mit guter Bonität, in die deutsche Lebensversicherungen bevorzugt investieren, würden folglich kaum noch was abwerfen.
Garantiezins: Abschaffung & Rolle Rückwärts
Bereits Ende 2015 wurde ernsthaft über eine komplette Abschaffung des Garantiezinses diskutiert. So plante die Bundesregierung den Wegfall des Höchstrechnungszinses für die meisten Versicherer zum 1. Januar 2016. Der Garantiezins sollte nur noch für kleinere Gesellschaften gelten. Die neuen europäischen Eigenkapitalvorschriften im Rahmen von Solvency II machten den Garantiezins verfechtbar, so die Argumentation.
Mitte Dezember kam dann die spontane Wende. Einen Tag nach der Leitzinserhöhung in den USA verkündete das Bundesfinanzministerium das Weiterleben des Garantiezinses. Nun empfiehlt der Deutsche Aktuarvereinigung (DAV) eine neuerliche Absenkung. Ab 2018 soll der Wert von 1,25 Prozent auf 1,0 Prozent sinken. Für 2017 sei der aktuelle Zins weiterhin vertretbar. Das berichtet das Handelsblatt. Das letzte Wort an dieser Stelle hat derweil das Bundesfinanzministerium. Zur Entscheidung werden die Berechnungen der DAV-Versicherungsmathematiker sowie die Empfehlungen der Finanzaufsicht Bafin herangezogen.
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Hintergrundinformationen: Die Höhe des Höchstrechnungszinses orientiert sich an der durchschnittlichen Umlaufrendite zehnjähriger Staatsanleihen in Deutschland. Dabei gilt, dass der Zinssatz maximal 60 Prozent dieser durchschnittlichen Rendite ausmachen darf. Letztlich wird der Zinssatz per Verordnung vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) festgelegt.