Die Informationen über das erreichte Vorsorgevermögen sollen fortan Klarheit, Knappheit und Verständlichkeit anpeilen. Um diese Werte zu erreichen, hat der GDV einige Empfehlungen formuliert, die den Verfasser der Standinformationen beim Aufbau, Inhalt und der Gestaltung der Information helfen sollen. Die Empfehlungen entstanden auch unter Beihilfe von Sprachwissenschaftlern.

Anzeige

Wenn sich ein Kunde entschließt, einen langfristigen Versicherungsvertrag abzuschließen, weiß er noch nicht, welche Überschüsse dieser Vertragsabschluss im Verlauf der kommenden zwanzig bis dreißig Jahre abwirft. So ist es dem Versicherten auch unklar, wie das Kapital und damit seine Rentenansprüche gedeihen. Um das ganze Prozedere einsichtiger und planbarer zu gestalten, verschicken die Versicherungen jährlich sogenannte Standinformationen.

Standinformationen oft unleserlich für den Kunden

Oftmals ist diese Mühe jedoch verfehlt, nämlich immer dann, wenn der Versicherte nur Bahnhof versteht, statt Einsichten in die Entwicklung seines Vertragskapitals zu gewinnen oder gegebenen Falles seine private Absicherung neu zu justieren. Auch der Versicherungs-Dachverband kritisiert, dass es bei der Verständlichkeit der Informationen Defizite gibt.

Im Sinne des Kunden regt der GDV jüngst an, die Mitteilungen, für die es eine gesetzliche Verpflichtung gibt, mit aktualisierten Beispielrechnungen abzurunden, so dass der Versicherte seine Gesamtabsicherung im Alter im Zusammenspiel von gesetzlicher, betrieblicher und privater Altersversorgung überschauen kann. Eine solche Aktualisierung ist überdies auch das Merkmal zertifizierter Produkte.

Dies ändert sich bei den neuen Empfehlungen für Standmitteilungen, die der GDV herausgibt. gdv.de

Garantierte und unverbindliche Leistungen

Worauf es bei Standmitteilungen ankomme, sei zu differenzieren zwischen den garantierten und den unverbindlichen Leistungen – diese Unterscheidung muss dem Kunden ersichtlich sein. So empfiehlt sich, die Garantiewerte in der Verbandsempfehlung visuell kenntlich zu machen durch Hervorhebung und die nicht-garantierten Werte mit einem Unverbindlichkeitshinweis zu versehen. Die Empfehlung der GDV begrüßt auch das Anstellen mehrerer Szenarien-Berechnungen mit den unverbindlichen Werten.

Unverständlich versus kundenorientiert

Der GDV präsentiert zur Erhöhung der Verständlichkeit Beispielsätze, die „verständlich“ und „schwer verständlich“ illustrieren sollen:

Anzeige

  • Erstens: Verständliche Formulierungen: neu = „Die tatsächlichen Leistungen können geringer oder höher ausfallen“. Alt = „Die angegebenen Beiträge stellen keine Ober- bzw. Untergrenze dar; die tatsächlich auszuzahlenden Leistungen würden bei größeren Veränderungen der Verzinsung unter bzw. über diesen Beträgen liegen“.
  • Zweitens: der Kundenorientierte Frage-Antwort-Katalog: Neu = „Welche finanziellen Leistungen erhalten Sie ab Rentenbeginn?“. Alt = „Leistung zum Ende der Aufschubzeit?“
  • Drittens: Fachwörter werden erläutert. Die Unterscheidung zwischen laufender Überschussbeteiligung und Schlussüberschuss muss sein, ebenso wie die Erläuterungen zur Beteiligung an Bewertungsreserven.
  • Viertens: Tabellen statt Fließtexte. Denn zentrale Informationen sind aus tabellarischen Übersichten leichter ersichtlich.

Mit all diesen Tipps lassen sich nach Ansicht des des Branchenverbandes nun Informationen verfassen, die den Kunden auch tatsächlich erreichen. Die unverbindlichen Empfehlungen des GDV betreffen die Standmitteilungen zu klassischen und fondsgebundenen Tarifen, Riester-Rentenversicherungen sowie der klassischen Basisrente. Die Verbandsempfehlung bezieht sich ausdrücklich auch auf bereits bestehende Verträge.