AXA Drive - Bei einem Wechsel geht der Bonus verloren
Die Axa will einen sicheren Fahrstil bei jungen Fahrern mit Preisnachlässen belohnen. Bis zu 15 Prozent Rabatt können Versicherte für vorbildliche Fahrweise erhalten. Wie es um die Kosten, den Datenschutz und einen Versicherungswechsel beim Telematik-Tarif „Axa DriveCheck“ aussieht, erklärt uns Frank Edelmeier, Leiter Kraftfahrt Privat bei der Axa.
Versicherungsbote: Herr Edelmeier, in Verbindung mit den Telematik-Tarifen müssen Versicherte ein Gerät, ähnlich einer Blackbox, montieren. Wie hoch sind die Mietkosten für dieses Gerät pro Monat/Jahr?
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Herr Edelmeier: AXA bietet eine App an. Bei unserem Angebot sind keinerlei Umbauten am Fahrzeug erforderlich. Versicherte müssen auch keine Zusatzgeräte kaufen: Ein Smartphone reicht aus, um die App „AXA Drive“ nutzen zu können. Für die Nutzung entstehen keine Kosten.
Sind die Geräte zur reinen Aufzeichnung konzipiert oder sollen sie dem Fahrzeugführer im konkreten Fall Handlungsanweisungen geben? Sie könnten Fahrer beispielsweise zur Einhaltung der Höchstgeschwindigkeit auffordern.
Bei AXA gibt es kein Gerät, sondern eine App. Wir zeichnen auch nicht permanent Daten auf. Für das Durchlaufen des „AXA DriveCheck“ müssen Kunden die App für 40 Einzelfahrten mit mindestens je drei Kilometern Fahrtstrecke nutzen. Die Gesamtstrecke muss mindestens 600 Kilometer betragen. Versicherte entscheiden selbst, ob sie ihr Endergebnis an AXA übermitteln, um sich für einen Beitragsnachlass zu qualifizieren. Handlungsanweisungen gibt es nicht. Unser Ziel ist es, dass die Nutzung des Telematik-Angebotes das Bewusstsein für Verkehrssicherheit erhöht und ein finanzieller Bonus zusätzliche Anreize gibt. Außerdem können sich die Nutzer über die App mit dem eigenen Fahrverhalten spielerisch auseinandersetzen.
Wie hoch ist die maximale Ersparnis einer Versicherung im Telematik-Tarif?
15 Prozent
An welchen Kriterien wird diese Ersparnis gemessen?
Die App nutzt das GPS und das Kreiselinstrument des Smartphones. Aus der Position und der Geschwindigkeit des Fahrzeugs werden vier Teilkriterien berechnet:
- Beschleunigung - zum Beispiel wie stark beschleunigt wird
- Bremsen - zum Beispiel wie stark gebremst wird
- Kurvenfahren - zum Beispiel Geschwindigkeitsveränderungen beim Kurvenfahren
- Geschwindigkeit - zum Beispiel Anpassung an die Straßen- und Verkehrsverhältnisse
Aus diesen Teilkriterien wird unter Berücksichtigung der je Strecke gefahrenen Kilometer ein Wert berechnet. Dieser liegt zwischen null und einhundert. Null steht dabei für schlecht und einhundert für hervorragend. Der AXA DriveCheck Score belohnt eine defensive, vorausschauende, gleichmäßige, an die Straßen und Verkehrsverhältnisse angepasste Fahrweise.
Wann wird der Rabatt gewährt? Für das gefahrene oder das Folgejahr?
Der Bonus gilt ab dem Tag, an dem uns der Score übermittelt wird und endet mit der Beendigung des Vertrags.
Wie wird der Rabatt bei einem Versicherungswechsel gewährt?
Bei einem Versichererwechsel geht der Bonus verloren.
Werden Versicherungsnehmer gegebenenfalls gekündigt wenn sie nicht "vorbildlich" fahren?
Nein, die Teilnahme am AXA DriveCheck wirkt sich für den Versicherten nur positiv aus.
Die Zielgruppe junger Fahrer, ist statistisch betrachtet überdurchschnittlich oft in schwere Unfälle verwickelt. Böse Zungen könnten behaupten, dass diese Zielgruppe somit stärker zur Kasse gebeten wird. Kann an einer solchen Behauptung etwas dran sein?
In dieser Altersgruppe verzeichnen wir ein auffällig hohes Schadenaufkommen mit entsprechend hohen Versicherungsbeiträgen. Wir erwarten, dass die Nutzung eines Telematik-Tarifs das Bewusstsein für Verkehrssicherheit erhöht und ein finanzieller Bonus zusätzliche Anreize gibt. Wer etwa als junger Fahrer für die Kfz-Haftpflicht- und Kaskoversicherung viel zahlt, kann pro Jahr einiges sparen. Und viel wichtiger: Er reduziert das Unfallrisiko für sich und andere Verkehrsteilnehmer.
Kann der Datenschutz gewährleistet werden?
Ja. Wir erfüllen die Empfehlungen und Vorgaben der Landesdatenschutzbehörde und haben unsere Telematik-Anwendung zudem durch einen externen Fachanwalt für Informationstechnologierecht auf Rechtskonformität überprüfen lassen. Mit der AXA Drive App erfüllen wir alle datenschutzrechtlichen Bestimmungen, zu denen unter anderem folgende Aspekte gehören:
- Die Telekommunikationsunternehmen und Telematikunternehmen, mit denen wir zusammenarbeiten, dürfen die Daten über das Fahrverhalten keiner Person zuordnen können.
- Die Daten werden bei der Übertragung und Speicherung nach aktuellstem technischen Standard verschlüsselt.
- Bei mehreren Fahrern können sich diese individuell vor Fahrtantritt entscheiden, ob sie eine Aufzeichnung des Fahrverhaltens dulden.
- Die erhobenen Daten werden nur für die Tarifgestaltung und zur möglichen Verbesserung des Fahrverhaltens durch den Nutzer verwendet.
- AXA-Kunden werden im Vorfeld umfassend über die Datenverarbeitung informiert.
Wie werden Kunden- Daten behandelt? Wie werden die Daten gespeichert – lokal, über eine Cloud, …?
Hierzu erhalten Sie unseren Auszug aus den Datenschutzhinweisen, die auch der Kunde erhält:
„AXA erfasst Ihre personenbezogenen Daten im Rahmen des Registrierungsprozesses (Name/Vorname, Geburtsdatum, E-Mail-Adresse) sowie durch die Nutzung der Drive App (GPS-Koordinaten, Geschwindigkeitsdaten, Daten aus dem Kreiselinstrument (Gyroskop), Zeitpunkt der Fahrt) und sofern Sie den Drive Check durchführen (amtliches Kennzeichen & Versicherungsscheinnummer) in Übereinstimmung mit den lokalen Gesetzen und Vorschriften. Hierbei erfolgt die Datenhaltung in getrennten Datenkreisen. Die AXA Konzern AG erhält personalisiert ausschließlich durch den Nutzer veranlasst (Button „Score senden“) aggregierte Datensätze (versicherungsrelevanter Score sowie Anzahl Fahrten und Gesamtkilometer), um den Bonus gewähren zu können. Die eigentlichen Fahrdaten werden außerhalb ihres Zugriffs pseudonymisiert und verschlüsselt und in einer Cloud im Rechenzentrum von Amazon in Irland gespeichert und verarbeitet. Es erfolgt eine Anreicherung der Daten mit Informationen zu Verkehrssituation und zum Wetter. Die AXA Konzern AG ist die für die Datenverarbeitung verantwortliche Stelle.“
Könnte es eine Art Blacklist für rasante Fahrer geben? Ist dies angedacht?
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Nein.