Insbesondere Zahnersatz kann für Patienten zum teuren Vergnügen werden. Summen im vierstelligen Bereich sind dabei keine Seltenheit. Beispielhaft für viele ältere Deutsche erzählt das ZDF vom Rentner Walter Papentin. Dessen Hausarzt hatte ihm geraten sich um Zahnersatz zu kümmern. Der Zahnschmelz des Mecklenburgers war altersbedingt abgenutzt. Der deutsche Zahnarzt hätte für eine entsprechende Behandlung 6.000 Euro veranschlagt. Einen Großteil davon hätte der Rentner selbst zahlen müssen. Für Papentin war das zu teuer.

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Alternativ lies er sich einen Kostenvoranschlag einer Klinik im polnischen Stettin erstellen. Dieser wies eine Summe aus, die rund 20 Prozent niedriger als in Deutschland war. Vor Ort habe er zudem bemerkt, dass viele Bereiche wie etwa der Zahnarzt, das Dental-Labor, die Kiefernchirugie sowie die Spezialisten für Implantologie unter einem Dach sind. Er hat sich inzwischen zwei Implantate in Polen einsetzen lassen. Der 65-Jährige ist mit der Behandlung zufrieden.

Krankenkassen haben Kooperationspartner im Ausland

Inzwischen haben einige Krankenkassen Kooperationspartner im Ausland. Versicherte sollten die Krankenkasse gezielt darauf ansprechen und die Partner erfragen, empfiehlt das ZDF-Magazin. Dies würde die Suche und die spätere Abrechnung erleichtern. Möchte man selbst nach einer Klinik im Internet suchen, sollte man auf die Zertifizierung nach ISO 9001, das Qualitätssiegel Temos oder die Zertifizierung der Deutschen Gesellschaft für Implantologie achten, rieten die WISO-Experten.

Bei einem telefonischen Vorgespräch sollte man erfragen, welche Qualifikation der behandelnde Zahnarzt hat. Auch die Deutsch-Kenntnisse der ausländischen Zahnklinik seien ein wichtiges Kriterium. Zusätzlich sollte man sich vergewissern, dass die Klinik im Ausland einen so genannten Materialpass ausstellt. Damit wisse man genau, welche Werkstoffe verwendet werden. Für die Nachsorge in Deutschland müsse ebenfalls eine Kooperation mit Zahnärzten in Deutschland vorliegen. Denn deutsche Ärzte müssen Patienten nur im Notfall behandeln. Da Papentin nur eine Stunde entfernt wohnte, fuhr er zur Nachbehandlung in die polnische Klinik.

Heil- und Kostenpläne vergleichen

Vor einer Behandlung im Ausland empfiehlt es sich einen Heil- und Kostenplan sowohl vom behandelnden Arzt in Deutschland als auch von dem im Ausland ausstellen zu lassen. Das mache einen übersichtlichen Vergleich der Kosten und der dazu gehörenden Maßnahmen möglich. Im Heil- und Kostenplan sollten alle notwendigen Voruntersuchungen, die komplette Behandlung und alle verwendeten Materialien aufgeführt sein. Der Kostenplan muss zunächst von der Krankenkasse genehmigt werden. Kostenzusagen sollten immer schriftlich eingeholt werden, empfehlen die Experten. In der Regel müsse der Betrag für die Behandlung zunächst vollständig selbst bezahlt werden. Den Zuschuss der Krankenkasse erhielten Versicherte erst nachträglich.

Gewährleistungsanspruch und Garantie

Im Schadensfall gilt immer das Recht des Landes, in dem sich der Patient behandeln lässt. Das bedeutet: Falls nach einer Behandlung im Ausland Probleme oder Mängel auftreten, müssen Gewährleistungsansprüche in der Regel beim behandelnden Arzt im Ausland geltend gemacht werden. Für Laborarbeiten gelten, so WISO, in allen Ländern der Europäischen Union zwei Jahre Gewährleistung.

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Viele Deutsche haben mittlerweile eine Zahnzusatzversicherung. Sind Patienten im Besitz einer zusätzlichen privaten Absicherung, dann sollten sie neben der Krankenkasse auch den Träger der Zahnzusatzversicherung über die Behandlung im Ausland informieren.

ZDF WISO