Versicherungsbote: Frau Kiechle, der Verhaltenskodex wurde vor einer Weile initiiert. Warum war die Einführung des GDV-Kodex notwendig?

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Manuela Kiechle: Die deutsche Versicherungsbranche hat sich dem Kodex als Selbstverpflichtung verschrieben. Damit stärkt die Branche ihre Reputation. Für den Konzern VKB stehen die Bedürfnisse und Interessen des Kunden traditionell an erster Stelle und werden über alle Konzernunternehmen und Vertriebspartner hinweg gelebt und umgesetzt. Der Konzern VKB ist am 1. April 2014 dem Verhaltenskodex des Gesamtverbands der deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) beigetreten und konnte bereits nach einem Jahr – anstatt der zweijährigen Frist – die Einhaltung des GDV-Kodex mit dem Wirtschaftsprüfer-Testat am 30. April 2015 bestätigen lassen.

Der GDV-Kodex beschreibt und garantiert in elf Leitlinien, wie die Kunden optimal beraten und betreut werden sollen – sowohl vom Unternehmen als auch durch die Vertriebspartner. Zusammengefasst in einem Compliance Management-Handbuch wird dargelegt, wie der Konzern VKB sicherstellt, dass die elf Leitlinien aus dem GDV-Verhaltenskodex für eine faire und angemessene Vermittlung umgesetzt und gelebt werden. Unabhängige Wirtschaftsprüfer beurteilen anhand von Belegen und Interviews, ob die Versicherungsunternehmen des Konzerns die Vorgaben des GDV-Verhaltenskodex einhalten. Für uns ist die Beratungsqualität ein wesentliches Erfolgs- und Unterscheidungsmerkmal im Wettbewerb. Unsere Vertriebspartner schulen wir regelmäßig und umfassend.

Wie sind die Erfahrungen mit dem GDV-Kodex? Hat sich die Wahrnehmung auf Kundenebene dadurch verändert?

Wir haben bislang keine spürbaren Veränderungen festgestellt, da wir auch vor Einführung des Kodex nach diesen Grundsätzen verfahren sind und alle Kernanforderungen erfüllt haben. Mit seinen elf Leitsätzen setzt der Verhaltenskodex den Rahmen für eine faire und bedarfsgerechte Vermittlung von Versicherungsprodukten. Die Reaktionen, die wir von Kunden erhalten, sind positiv, weil sie sich bei der Beratung gut aufgehoben fühlen.

Aus der Maklerschaft kommt die Kritik, dass der GDV-Kodex teilweise nicht für sie anwendbar ist. Stimmen Sie dem zu?

Kritik aus der Maklerschaft zum GDV-Kodex ist uns nicht bekannt. Grundsätzlich hat der GDV-Kodex eine hohe Akzeptanz. Da ein Makler ja insbesondere im Auftrag des Kunden bei verschiedenen Versicherungsunternehmen oder auch anderen Finanzdienstleistern tätig ist, ist es für die Makler sicher nicht immer einfach die Vielzahl an Anforderungsausprägungen in den täglichen Beratungsprozess zu integrieren.

Erkennen Sie weitere bzw. andere Kodizies an?

Pauschal erkennen wir keine weiteren Kodizies an, jedoch respektiert der Konzern VKB die Compliance- und Verhaltensregeln, denen sich die Makler verpflichtet fühlen und in dessen Sinne sie ihre Kunden beraten. Unabhängig von den Maklerverbindungen ist es für uns selbstverständlich, dass wir auf die Integrität und die Einhaltung der Compliance-Vorschriften unserer Vertriebspartner achten und bei Kenntnis von Verstößen entsprechende Konsequenzen ziehen.

Kennen Sie den Kodex des Versicherungsboten „Ehrbarer Versicherungsmakler“ „Ehrbarer Finanzanlagenvermittler“?

Dieser Kodex ist uns bekannt und wie bereits ausgeführt respektieren wir Kodizes, wenn die Beratung auf Grundlage der Compliance- und Verhaltensregeln im Sinne des Kunden erfolgt.

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Die Fragen stellte Jenny Müller