Zurich verbessert Grundfähigkeitsschutz für Kinder
Die Zurich Versicherung hat ihr Angebot im Bereich der Grundfähigkeits-Absicherung überarbeitet. So soll ein Schutz gegen den Verlust grundlegender körperlicher Fähigkeiten bereits für Kinder ab dem fünften Lebensjahr möglich sein. Derartige körperlicher Fähigkeiten sind zum Beispiel Gehen, Sprechen oder der Gebrauch einer Hand. Der Grundfähigkeits-Schutzbrief soll zudem eine BU-Wechseloption enthalten.
Die Zurich hat die Leistungen des Grundfähigkeits-Schutzbriefes überarbeitet. So soll künftig bereits bei Verlust der Grundfähigkeit des Gebrauchs einer Hand geleistet werden. Zudem sollen Eltern und Großeltern ihre Nachkommen bereits in jungen Jahren eine Absicherung grundlegender körperlicher Fähigkeiten ermöglichen können.
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So soll durch die BU-Wechseloption die Grundfähigkeitspolice in eine selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung umgewandelt werden können. Dies sei zu Beginn der ersten Ausbildung, des ersten Studiums oder bei Aufnahme der ersten Berufstätigkeit ohne erneute Gesundheitsprüfung möglich. Allerdings gilt dies Option nur bis zum 25. Lebensjahr.
Wird der Grundfähigkeits-Schutzbrief in die BerufsunfähigkeitsVorsorge umgewandelt, sollen auch finanzielle Hilfe bei Arbeitsunfähigkeit sowie Unterstützung bei Wiedereingliederung und Überbrückungshilfe bei Einstellung der Krankentagegeldzahlungen des privaten Krankenversicherers abgesichert sein. Ebenfalls inklusive sei die Begleitung und Betreuung des Versicherten im Falle des Falles, heißt es in einer Pressemitteilung des Unternehmens.