Die "Stiftung Warentest" habe herausgefunden, dass bei Riester-Fonds- und Banksparplänen vor Auszahlung der Rente „neue Gebühren“ anfallen würden. Das schreibt die „Welt“ am 1. April. Und verheddert sich sodann in einfacher Mathematik: „Bislang war es so, dass die ausgezahlte Summe zu 100 Prozent in eine Rente ... ausgezahlt wurde.“ Nein. Die „ausgezahlten Summen“, das sind bereits die monatlichen Renten. Andere Geldflüsse („Summen“) sieht Riester nicht vor, wenn man von einer möglichen Einmalentnahme zum Rentenstart (maximal 30 Prozent) absieht.

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„Neue Abschusskosten“ sind ein alter Hut

„Jetzt aber kündigte die Versicherungswirtschaft überraschend neue Abschlusskosten bei der Verrentung an“, schreibt das Blatt weiter. Nein. Dieses Kapital wurde schon immer, seit Riester existiert, bei Bank- und Fonds-Riester zum Start der Rente um den Anteil für die verpflichtende Rentenversicherung reduziert. Die „neuen“ Abschlusskosten sind also ein alter Hut.

Waren die Autoren der „Welt“ vielleicht nicht auf der Hut? Weil sie sich irrig auf „Finanztest“ stützen? Im April-Heft der Finanztester steht wörtlich: „Bei Fonds­auszahl­plänen fließen heute zwischen 25 und 27 Prozent des angesparten Riester-Kapitals zu Beginn der Auszahlung in diese Renten­versicherung. Das ist eine Folge der nied­rigen Zinsen und viel mehr als ursprüng­lich geplant." Nein.

„Neue Abschlusskosten“ seit dem Jahr 2004 „neu“

DAS ist eine Folge inzwischen 13 Jahre alter Erkenntnisse der Versicherungsmathematik. Präziser der so genannte Rententafel DAV 2004 R der Fachmathematiker, die, wie die Jahresbezeichnung 2004 es bereits andeutet, für einen heute 65/67-jährigen Neurentner einen Abschlag vom Riester-Kapital von 25 bis 27 Prozent ausweist - seit 13 Jahren bereits.

Diese Rententafel beinhaltet vereinfacht gesagt die Rentendauern, also wie lange Ruheständler im Schnitt leben, nachdem sie in Rente gingen. Auf dieser Basis, im Fachbegriff der „ferneren Lebenserwartung“, werden Renten und die dazugehörigen Verträge berechnet. Eine Rückfrage bei einem Insider der versicherungsmathematischen Sachverständigen, Aktuare genannt, ergab, dass eine Änderung oder „Neuauflage“ der Rententafel 2004 nicht in Sicht ist.

Das bedeutet, dass die Versicherer, von wenigen Ausnahmen abgesehen, noch auf Jahre hin mit der Rententafel des Jahres 2004 rechnen werden. Das betrifft auch die Rentenversicherung, die in Bank- oder Fonds-Riester „stecken“ muss, weil das Gesetz diese Vorkehrung für, eigentlich gegen die Langlebigkeit der Rentner verlangt.

Bekannt? Versicherer heute nicht benannt und nicht bekannt

Bei den heute angebotenen Bank- oder Fonds-Riester-Verträgen sind die Versicherer, die etwa bei einem in diesem Jahr 37-jährigen Neukunden in 30 Jahren dessen Versicherung tragen, heute oft noch gar nicht bekannt; oder können vom Anbieter zwischenzeitlich geändert werden, bis die Rente beginnt. Die Rechnungsgrundlagen, vor allem der Preis für die Versicherung sind auch nicht bekannt, da 30 Jahre in der Zukunft.

Viele Banken und Fondsgesellschaften schreiben deswegen in ihr Kleingedrucktes sinngemäß dieses: Die Kosten der Versicherung werden erst zum Rentenbeginn zu den dann (im Beispiel also in 30 Jahren) geltenden Rechnungsgrundlagen festgelegt. Mathematiker gehen nicht von gut 25 Prozent, sondern sogar von 40 und mehr Prozent aus, um die Riester-Kapitalien in 30 Jahren gekürzt werden müssen, wenn also der genannte 37-jährige Musterkunde im Jahr 2046 in Rente will.

Anlässlich des zehnjährigen Bestehens der Riester-Rente im Jahr 2011 wurden in einer Studie der Friedrich-Ebert-Stiftung diese Werte für die Versicherungskosten veröffentlicht (WiSo Diskurs 2011 – Zehn Jahre Riester-Rente). Hinweis: Mit „neuartigem Angebot“ meinen die Studienaustoren schlicht im Jahr 2011 neu auf den Markt gekommene Riester-Produkte.

Nebelkerzen statt Fakten

Der Riester-Sparer konnten bisher „nicht nur darauf vertrauen, dass er am Ende seiner Sparzeit mindestens seine Beiträge inklusive der Zulagen herausbekommt. Er durfte auch darauf bauen, dass das an den Versicherer übertragene Geld erhalten bleibt und voll in eine lebenslange Rente umgewandelt wird“, schreibt die „Welt“ weiter.

Das sind fachlich gesehen Nebelkerzen, weil der Text unnötig Sorgen auszulösen vermag, die der Sparer sich nicht machen muss. Denn erstens sind und bleiben Beiträge plus Zulagen immer gesetzlich garantiert. Zweitens wird das „an den Versicherer übertragene Geld“ tatsächlich „erhalten“ und drittens wird das Geld vom Versicherer (die kassierten rund 25 Prozent vom Kapital) tatsächlich Eins zu Eins in Rente umgewandelt. Ergänzend Viertens: Auch bei einem Anbieterwechsel geht dem Riester-Sparer, abgesehen von einer gesetzlich gedeckelten Gebühr, kein Cent verloren.

Die 25 Prozent Kosten sind die Gebühren

Die „Welt“ gibt sich investigativ, hat recherchiert und berichtet von Riester-Fonds-Anbieter Union Investment. Das Unternehmen wolle „keine zusätzlichen Abschlusskosten für die hauseigene Rentenpolice“ verlangen. Das könnte Union Invest auch gar nicht, allenfalls deren Versicherer. „Doch sind die 25 Prozent Kosten“ die schon heute veranschlagt werden, „ein gutes oder schlechtes Angebot?“, fragt das Blatt. Und fragt weiter: „Und wie hoch sind die Gebühren für die Versicherung? Der Sparer erfährt es nicht“.

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Der Versicherungsbote hilft: Liebe Sparer, weil die „Welt“ euch vielleicht verwirrt hat: Die 25 Prozent Kosten, das sind die Gebühren für die Versicherung.

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