Baufinanzierung - Widerrufsjoker wird eingezogen
Wer dachte, er könne bei seiner Baufinanzierung jederzeit den „Widerrufsjoker“ ziehen und den Hauskredit rückabwickeln, muss sich beeilen. Die Gesetzgeber hat die Karten neu gemischt. Mit einem neuen Gesetz werden die Joker eingezogen.
Späte Widerrufe des Kunden bei Baukrediten, weil die Banken im Kleingedruckten gepatzt hatten, werden ab dem 21. Juni ungültig. Der Gesetzgeber hat die EU-Richtlinie zu Wohnimmobilien pflichtgemäß in deutsches Recht gegossen. Das entsprechende Gesetz gilt seit 21. März. Exakt drei Monate später werden „Widerrufsjoker“, wenn der Kunden sie seiner Bank auf den Tisch legt, ungültig. Für Verbraucher, Anwälte und Finanzberater: Eine Liste der Banken und Sparkassen, wo der Joker zieht, hat Finanztip veröffentlicht.
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Gehe nicht über Los
Ab 21. Juni erlischt das "ewige Widerrufsrecht" bei Kreditverträgen mit fehlerhafter Widerrufsbelehrung. Vom Ende des Widerrufsjokers betroffen sind vor allem die Kredite, für die der Bundesgerichtshof (BGH) eine Rückwärts-Wirkung des Widerspruchs ermöglicht hatte; solche aus der Zeit vom 01. Juli 2002 bis zum 10. Juni 2010. Dies berichtet das Rechts-Portal Jurion und ergänzt: Für neue Kredite erlischt das Widerrufsrecht nun spätestens nach einem Jahr und 14 Tagen.
Bis zuletzt stand im Gesetzentwurf, den der Deutsche Bundestag verabschiedet hatte, dass die neu geregelten Widerrufsfristen nur für frisches Geld, Darlehensverträge ab 21. März gelten sollen. Der Bundesrat pochte darauf, dass das neue Widerrufsrecht auch für alte Verträge gilt. Statt einem Joker zieht der Verbraucher nun eine andere Ereigniskarte: „Gehe nicht über Los“. Im aktuellen Monopoly-Spiel gewinnen die Banken, weil die Vertretung der Länder die Banken und Sparkassen von einem rund 700 bis 800 Milliarden Euro hohen Risiko befreite.
Angst um die Sparkassen
Wie kam kam es zum Sinneswandel des Gesetzgebers auf dem Weg des Gesetzes vom Bundestag zum Bundesrat? Viele Kommunen fürchten um den Bestand ihrer Sparkassen, sei es wegen der Zinskrise oder eben wegen des „ewigen Widerrufsrechts“ oder beidem. Also, so die plausible Erklärung, haben die Kommunen, die keine maroden Sparkassen an ihrem Geldtropf hängen haben wollen, über die Länder antichambriert und und Lobbyisten in Richtung Bundesrat geschickt. Mit Erfolg. Der Joker wird ungültig.
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Es waren nur textliche Kleinigkeiten im Kleingedruckten der Banken, allerdings solche, die vor dem BGH große juristische Folgen hatten und noch bis 21. Juni einen rückwirkenden Widerruf des Vertrags möglich machen. So beanstandete das höchste deutsche Gericht etwa diese Formulierung in den Verträgen: „Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung.“ Aus Sicht des BGH lässt die Formulierung „frühestens“ den normalverständigen Verbraucher nicht klar genug erkennen, welches exakte Datum die Bank im Vertragstext meint.