Versicherungsbote: Herr Krippner, ihr Maklerbüro ist unter anderem auf das Thema Drohnen spezialisiert. Was macht das Thema für Sie interessant?

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Martin Krippner: Ich fliege selber Drohne und ein paar meiner Freunde auch. So kam es, dass wir uns letztes Jahr intensiver mit dem Thema beschäftigt haben. Was die wenigsten (privaten) Drohnenbesitzer wissen: Drohnenflüge sind laut Luftverkehrsgesetz versicherungspflichtig. Das heißt, eine Versicherung für eine Drohne jeglicher Art ist per Gesetz vorgeschrieben. Es ist dabei egal, ob man sie privat oder gewerblich nutzt. Das gilt übrigens auch für Flugmodelle unter fünf Kilogramm Gewicht, denn Ausnahmen von der Versicherungspflicht wurden 2005 aus dem Gesetz gestrichen.

Wie reagieren die Versicherer auf die neue Herausforderung durch Drohnen? Immerhin werden jährlich bereits 300.000 Drohnen in Deutschland verkauft.

Es war sehr unübersichtlich, was man noch im letzten Jahr von den Versicherungsgesellschaften zu diesem Thema als Auskunft bekommen hat. Erst vor kurzem habe ich mit dem Vorstandsmitglied einer Luftfahrt-Abteilung gesprochen, die mir bestätigte, dass sich die Luftfahrtbranche mit Blick auf Drohnen 2015 stark verändert habe.

Ich würde behaupten, es ist aktuell so viel Bewegung wie in keiner anderen Versicherungssparte. Die wenigsten Versicherungen bieten zum jetzigen Zeitpunkt eine adäquate Lösung um die Versicherungspflicht ganzheitlich abzudecken.

Martin Krippner Mitinitiator der Seite versichertedrohne.deMartin Krippner Mitinitiator der Seite versichertedrohne.de fliegt selbst Drohne und hat sein Hobby zum Beruf gemacht.FRANKE & KRIPPNER Versicherungsvermittlungs GbR

Wie kam es zur Zusammenarbeit mit den Luftfahrt-Versicherungen?

Ich wollte mein Hobby mit meinem Beruf verbinden. Nachdem wir uns mit dem Thema "Versicherungsschutz für Drohnen" eingehend beschäftigt haben, sind wir zu dem Schluss gekommen, dass es eine erhebliche Lücke gibt. Es gab zwar den ein oder anderen Wettbewerber, der unserer Meinung nach allerdings recht unprofessionell Produkte im Internet angeboten hat, doch haben wir erkannt, dass hier noch viel Luft nach oben ist. Deshalb haben wir die führenden Luftfahrtversicherer in Deutschland kontaktiert. Das war ein zeitintensiver Prozess, da wir in diesem neuen Geschäftsfeld zunächst die richtigen Ansprechpartner finden mussten. Wir haben eine sehr gut laufende Kooperation mit HDI Global SE als größtem Luftfahrtversicherer. Ausserdem sprechen wir gerade mit Allianz, der R+V und ARAG, um unsere Produktpalette zu erweitern.

"Klare Unterscheidung in private und gewerbliche Nutzung"

Wie viele Tarife für den Bereich „unbemannte Luftfahrtsysteme" (UAV = unmanned aerial vehicles) bieten Sie an und welche Mindestdeckungssummen und Bedingungen liegen diesen zugrunde?

Ich vergleiche das gerne mit einer Autoversicherung – hier kann man neben einer Haftpflicht- auch eine Vollkasko-Versicherung abschließen. Diese bieten wir sowohl für den privaten als auch für den gewerblichen Bereich an. Wenn man so will, sind das demnach vier Tarife. In den Haftpflicht-Tarifen kann der Drohnen Besitzer bezüglich der Versicherungssummen noch eine Auswahl treffen – diese liegen aktuell bei 1,5 Millionen, 3 Millionen und 5 Millionen Euro. Er kann außerdem zwischen einer europa- und einer weltweiten Deckung wählen.

Wie verkaufen sich diese Tarife?

Unsere Erwartungen wurden weit übertroffen. Seit die Seite versichertedrohne.de online ist, verbringe ich 80 Prozent meines Tages mit Drohnen und das Team investiert mindestens die Hälfte ihrer Arbeitszeit. Wir kriegen unfassbar viele Mails, was zeigt, wie gefragt das Thema derzeit ist.

Bei Ihnen kann man eine 24-Stunden-Police abschließen. Was bedeutet das?

Da man im gewerblichen Bereich nicht ohne Aufstiegsgenehmigung fliegen darf und man diese Erlaubnis nur mit dem Nachweis einer entsprechenden Versicherung bekommt, bieten wir an, dass Sie bei uns innerhalb von 24 Stunden ihren Versicherungsschein bekommen.

Manchmal muss es schnell gehen - erst vor kurzem sollte ein Kunde vor einem Fußballspiel in Dortmund kurzfristig einen Beitrag fürs Fernsehen filmen. Er brauchte also schnell eine Versicherung, damit er eine Aufstiegserlaubnis bekommt. Diese erhielt er von uns innerhalb von drei Stunden.

Worin liegt die Innovation an ihrem Tarif/ihren Tarifen?

Im gewerblichen Bereich haben wir einen Basis– und einen Exklusivtarif. Normalerweise wird pro Kopter/Drohne oder pro Steuerer versichert. Für den gewerblichen Bereich unterscheiden wir aber nur, ob mehr als eine Drohne und/oder ob mehr als ein Steuerer versichert werden müssen.

Folglich wird nicht für jede einzelne Drohne ein zusätzlicher Beitrag erhoben – ob der Versicherungsnehmer nun zwei oder fünf Drohnen hat ist in dem Fall egal. Und es ist auch egal, ob zwei oder fünf Leute die Drohne/n steuern.

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Im privaten Bereich gilt: Solange uns die Namen bekannt sind, also der Mann zum Beispiel Frau und Kinder zusätzlich als Piloten angibt, bleibt der Beitrag gleich. Der Zuschlag für die zweite bzw. dritte Drohne ist sehr niedrig. Bei der Konkurrenz müsste man nochmal eine neue Versicherung abschließen bzw. den gleichen Beitrag für eine weitere Drohne zahlen.

Wie schnell man als Privatperson im gewerblichen Bereich ist

Woher kommen Ihre Kunden – aus dem Consumer- oder dem Business-Bereich?

50 Prozent Privatkunden und 50 Prozent Gewerbekunden.

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Hat die Zahl der Drohnenbesitzer zugenommen? Wenn ja, können Sie sich erklären warum?

In den letzten zwei Jahren sprach man von Steigerungen der Verkaufszahlen zwischen 300 und 400 Prozent. Die gewerbliche Nutzung steigt ebenso. Wir verfolgen es auch bei Facebook und youTube und stellen immer wieder fest, dass der Besitz oder das Fliegen einer Drohne sehr im Trend ist. Leute fahren inzwischen beispielsweise damit Snowboard oder Angeln. Man kann die verrücktesten Sachen damit anstellen.

Auf der anderen Seite erleichtert die Benutzung einer Drohne viele Aufgaben und minimiert Risiken. Denken wir etwa an den Schornsteinfeger – durch die Drohne muss man keine Menschen mehr in schwindelerregende Höhen schicken, um Schornsteine zu prüfen oder um sich Sturmschäden anzuschauen. Ich habe sogar von Entwicklungen für eine Erste-Hilfe Drohne gelesen. Ruft man bei der Drohnenstelle an, kommt per Luftfahrtzeug beispielsweise ein Defibrillator zum Anrufer und weitere Instruktionen werden direkt über die Drohne besprochen. Die Hilfe sitzt am Telefon und kann das Geschehen über die Kamera mitverfolgen.

Ab wann genau besteht Versicherungspflicht?

Da die gesetzlichen Regelungen noch auf sich warten lassen, kann man aktuell nur mit den vorhandenen Gesetzen arbeiten. Diese schreiben eine generelle Versicherungspflicht ALLER Luftfahrzeuge vor!

Streitbar wäre wohl die Definition von „Spielzeug“. Hiermit könnte aber lediglich der kleine Hubschrauber bzw. die kleine Drohne vom Elektrodiscounter gemeint sein, die eine minimale Reichweite (2-3 Meter) hat und nur in geschlossenen Räumen betrieben wird. Bei solchen Drohnen würden Haftpflichtansprüche über das BGB entstehen. Kurz gesagt: Alles, was im öffentlichen Luftraum betrieben wird, ist versicherungspflichtig!

Was ist mein Multikopter per Gesetz?

Grundsätzlich unterscheidet man in “Flugmodell” oder “unbemanntes Luftfahrtsystem” (UAV). Hierzu ein Auszug aus der Gesetzesbegründung (BT-Drs. 17/8098, S. 12): “Entscheidendes Abgrenzungskriterium ist jedoch der Zweck der Verwendung. Flugmodelle werden ausschließlich zum Zweck der Freizeitgestaltung oder des Sports eingesetzt; erfolgt der Einsatz des Geräts zu sonstigen – insbesondere gewerblichen – Verwendungszwecken, handelt es sich bei dem Gerät um ein „unbemanntes Luftfahrtsystem“ im Sinne des § 1 Absatz 2 Satz 2.”

Es ist davon auszugehen, dass eine Drohne (Multikopter, Kopter, Hexacopter und andere) ein "unbemanntes Luftfahrtsystem" ist, solange es gewerblich genutzt wird. Bei privater Nutzung spricht man von einem Flugmodell. Fakt ist also, dass es sich bei einer Drohne bei beiden Nutzungsarten um ein “Luftfahrzeug” nach § 1 Abs. 2 LuftVG handelt …und hierfür besteht eindeutig Versicherungspflicht lauft Luftverkehrsgesetz (LuftVG) § 43 (2)

„Der Halter eines Luftfahrzeugs ist verpflichtet, zur Deckung seiner Haftung auf Schadensersatz nach diesem Unterabschnitt eine Haftpflichtversicherung in einer durch Rechtsverordnung zu bestimmenden Höhe zu unterhalten. Satz 1 gilt nicht, wenn der Bund oder ein Land Halter des Luftfahrzeugs ist.“ (Stand 01.März 2016)

­G­ibt es Versicherungsverträge, die entsprechende Vorfälle durch Drohnen bereits einschließen? Welche?

Es gibt die privaten Haftpflichtversicherungen, die sich seit Anfang des Jahres 2016 immer mehr mit dem Thema beschäftigen. Doch ist die Regelung darüber unserer Meinung nach der falsche Weg. Es gibt hier viele Unklarheiten. Stichwort: Halterhaftpflicht.

Außerdem gibt es bei Drohnen die Gefährdungshaftung. Diese schreibt vor, dass egal weswegen eine Drohne im Betrieb einen Schaden verursacht, der Drohnenbesitzer dafür haftbar gemacht wird.

Da in der Privathaftpflicht immer die Verschuldensfrage gestellt wird, können dem Versicherungsnehmer also Schäden entstehen, bei denen zwar kein Verschulden vorliegt aber er laut Gesetz doch haftbar gemacht werden kann. Stichwort: Wind

Derjenige, der eine Drohne steigen lässt, haftet im vollen Umfang.

Wo können sich Interessierte Versicherungsvergleiche für Drohnen einholen?

Einen neutralen Vergleich für Drohnenversicherungen gibt es nicht. Bei versichertedrohne.de arbeiten wir gerade an einem solchen „Vergleich“ – es gibt zum Glück nicht so viele Versicherungen, die sich dem Thema adäquat widmen.

Wo liegen Tücken beim Steuern einer Drohne?

Ich werde hier einen allgemein abgedroschenen Satz aufführen, der an dieser Stelle aber mehr denn je passt: Der Versicherungsnehmer sollte darauf achten, dass er alle Gesetze und Regeln einhält.

Darüberhinaus sollte sich der Privat-Nutzer fragen, ob er dort, wo er fliegen möchte, auch fliegen darf. Es ist schwer einen Platz zu finden, wo ich ohne Genehmigung fliegen darf. Selbst auf dem freien Feld ist eine Genehmigung notwendig.

Am besten stellt man sich vor dem Start diese fünf Fragen:

1. Darf ich überhaupt Starten (Erlaubnis, Flugzone, Wetter)?

2. Ist der Akku geladen?

3. Was will ich heute erreichen? – (nicht euphorisch experimentieren!)

4. Gefährde ich andere?

5. Gefährde ich mich (z.B. durch Hochspannungsleitungen)?

In Zeiten von Facebook und youTube – Was muss ich als Privatperson beachten, wenn ich Bild- bzw. Video-Aufnahmen mache?

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Wie schnell man sich als Privatperson im gewerblichen Bereich befindet, hat gerade n-tv berichtet. Wenn ich als Privatperson Bilder mache und diese bei youTube oder Facebook veröffentliche, dann ist laut den Aussagen von Maximilian Beck von der niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr bei n-tv: „rein rechtlich der reine Sport- und Freizeitbereich nicht mehr gegeben“. Somit könnte dies gewerblich ausgelegt werden.

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