Die Leistungsauszahlungen der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung sind im vergangenen Jahr deutlich gestiegen. Versicherte erhielten 2015 gut 3,44 Milliarden Euro als Renten- oder Kapitalzahlungen. Das waren 5,5 Prozent mehr als ein Jahr zuvor, zeigt eine aktuelle Statistik des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).

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Hauptversicherungen zur Invaliditätsabsicherung gewinnen weiter an Bedeutung:

Die Zahl der Hauptversicherungen gegen Berufs- beziehungsweise Erwerbsunfähigkeit stieg gegenüber 2014 um 5,4 Prozent auf rund 4,06 Millionen Policen. Der laufende Jahresbeitrag legte sogar um 8,4 Prozent auf rund 3,47 Milliarden Euro zu. Die versicherte Summe erhöhte sich gegenüber 2014 um 7,3 Prozent auf 598,4 Milliarden Euro.

Beitragsplus auch in der Zusatzversicherung

Auch der laufende Beitrag für Zusatzversicherungen entwickelte sich positiv: plus 1,3 Prozent auf rund 5,23 Milliarden Euro. Die versicherte Summe blieb mit 1,06 Billionen Euro nahezu unverändert. Die Zahl der Zusatzpolicen im Bestand sank allerdings um 2,1 Prozent auf 12,9 Millionen.

Für das unterschiedlich hohe Wachstum von Versicherungsbeitrag und versicherter Summe gibt es verschiedene mögliche Erklärungen. Zum Beispiel könnte das Beitragswachstum darauf hindeuten, dass 2015 mehr Versicherte mit höheren Berufsunfähigkeitsrisiken versichert waren als 2014.

Verschiedene Vorsorgelösungen in Statistik ausgewiesen

Wie der GDV berichtet, werden als Haupt- oder auch selbständige Versicherung gegen Berufsunfähigkeit reine Risikoversicherungen erfasst. Der Versicherte zahlt eine monatliche Prämie, deren Höhe sich am Berufsunfähigkeitsrisiko und der gewünschten Monatsrente bemisst. Auf eine Schlusszahlung oder Beitragsrückerstattung hat der Versicherungsnehmer keinen Anspruch - selbst, wenn er die ganze Vertragslaufzeit über berufsfähig bleibt.

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Anders hingegen die Zusatzversicherung: Diese kann in Kombination mit einer Lebens- oder Rentenversicherung abgeschlossen werden. Die Zusatzversicherung soll zum Beispiel sicherstellen, dass der Versicherte Beiträge zu einer Lebensversicherung auch dann weiterzahlen kann, wenn er berufsunfähig wird. Die Zusatzversicherung kann auch die Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente umfassen.

GDV