Wie hoch muss der Mindestlohn sein, damit der wohlverdiente Rentner der Zukunft ohne „Staatsknete“ auskommt? Rechnen Sie! KEINE Zuschüsse bekommen Rentner, die mehr als rund 840 Euro Einnahmen haben. Dieser Betrag setzt sich zusammen aus der Grundsicherung (lebenslang Hartz IV) in Höhe von ortsabhängig rund 700 Euro. Plus Wohngeld-Zuschuss 140 Euro. Macht 840 Euro im Gesamten (im Folgenden Renten-Angaben West; Ost: plus 10 Prozent).

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Rente in 10 Sekunden berechnen

Rechnen Sie rückwärts; mit 45 Jahren Arbeit und Beitrag des Betroffenen: 840 geteilt durch 45 Arbeits- und Beitragsjahre mal 100 = 1.867 Euro Brutto. Dieses Gehalt müsste ein Rentner 45 Jahre lang im Schnitt erzielen und erhalten, um sich 840 Euro Rente zu erdienen - verdienen. Wir teilen den Bruttolohn durch 160 (vier 40-Stunden-Wochen) und kommen auf einen erforderlichen Stundenlohn: 11,67 Euro.

(Die Berechnung nach der Bierdeckelformel des Autors, hier mit den 2014er Werten, weicht nur rund 1 Prozent von der offiziellen Rentenformel ab. Das stimmt auch für 2015 und für 2016.)

Merke: Der Bruttolohn muss nach 160 Stunden mal 11,67 den Betrag von 1.867 Euro erreichen. Aber wer schafft denn heute noch 45 Jahre - kontinuierlich. Und dann auch noch 1.867 brutto?

Mit realistischeren 40 Jahren rechnen

Nehmen wir 40 Jahre und teilen den Bedarf von 840 Euro Rente durch 40 Arbeitsjahre mal 100. Dann müsste der Gar-nicht-mal-mehr-Geringverdiener 2.100 Euro brutto vom Chef bekommen. 2.100 Euro Bruttolohn sind für gering Gebildete oder schlecht ausgebildete Menschen schwierig zu erreichen und zu erlösen.

Noch im Wahlkampf 2013 zur Bundestagswahl forderte die Linke zweierlei:

1.050 Euro Mindestrente (= etwa Grundsicherung ohne Wohngeldzuschuss) und 10,50 Euro/Std. Mindestlohn ...

... und dennoch wusste die Partei doch nicht, was sie will. Dies ist keine politische Feststellung, sondern Renten-Mathematik, bei der zwei Berechnungen sich entgegenstehen. Ohne Kommentar zu zwei Forderungen der Partei, die Voraussetzungen verlangen, bei denen rund 1.000 Euro Bruttolohn-Unterschied bestehen (Stand Wahlkampf 2013):

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