Ein Kunde des Versicherungsmaklers Sven Hennig aus Stralsund suchte nach seinem Rat, nachdem er einen Anruf der DGFP – Deutsche Gesellschaft für Privatpatienten erhielt. Der Angerufene wurde darüber informiert, dass es angeblich ein Register gebe, in dem alle privat Versicherten in Deutschland gelistet seien. Ködern wollte der Anrufer seinen vermeintlichen Neukunden, indem er von einer Einsparung der Krankenversicherungsbeiträge von bis zu 40 Prozent sprach.

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Versicherungsvermittler geben keine Daten an Dritte

„Wie kommt die Deutsche Gesellschaft für Privatversicherte mbH an meine Daten?“, zitiert Sven Hennig aus der Mail seines Kunden. In den letzten Tagen würden sich solche Anfragen häufen. Die Betroffenen seien bereits seit Jahren privat krankenversichert und hätten zudem keinen Änderungsbedarf.

Die Frage, woher der vermeintliche Tarifoptimierer die Adressen habe, gibt Hennig selbst zu, könne er so zwar nicht beantworten. Klar sei allerdings, dass weder er als Makler, noch die Gesellschaft des Versicherten solche Daten an Dritte weitergeben. Klare Botschaft also: Von den Versicherungsvertreibern haben die Anrufer keine Daten. Allerdings gebe es dubiose Anbieter und sogenannte Datensatzhändler, bei denen man entsprechende Datensätze legal erwerben könne.

Es gibt kein Register aller Privatpatienten in Deutschland

Auch der Vorwand des Anrufers, es gebe ein Register aller privat Versicherten in Deutschland, sei eine glatte Lüge, so Hennig. Niemand steht in einem Register, noch gibt es eine Datei für die Gesamtheit der Privatversicherten. Das sei eine Masche der Anrufer, um weitere Informationen zu bekommen.

Der Verbraucherverband Bund der Versicherten e.V. (BdV) hat die aus seiner Sicht unlauteren Werbemethoden des Hamburger Unternehmens bereits im vorigen Jahr abgemahnt (Versicherungsbote berichtete). Darüber hinaus hat er 2015 eine Unterlassungserklärung zu dessen bisherigen Methoden in Werbeflyern und im Webauftritt erwirkt. Der Grund für die Abmahnung: Die Hochrechnungen des Wechselanbieters seien völlig unrealistisch und unseriös.

Keine gesetzliche Ersparnis

Eine Gesetzesänderung, wonach man bis zu 40 Prozent der Prämien einsparen kann, wie es dem potentielle Kunden am Telefon mitgeteilt wurde, gibt es nicht. Was es gibt ist die so genannte Tarifwechselleitlinie. Diese vereinfacht allerdings nur den Tarifwechsel nach §204 VVG, da sich die Gesellschaften an bestimmte Regeln halten wollen bzw. müssen, erklärt Hennig. Er warnt seine Kunden anlässlich dieser erneuten Beschwerden davor, die in Aussicht gestellten Kostenersparnisse nicht zu hinterfragen. Kunden sollten stattdessen unbedingt immer auch die jeweiligen vertraglichen Leistungen miteinander vergleichen.

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Schließlich bedauert es Hennig, dass viele der Angerufenen nicht von ihrem Recht Gebrauch machen, eine Online-Beschwerde bei der Bundesnetzagentur einzureichen. Denn Telefonanrufe, bei denen Kunden mit falschen Versprechungen zur Preisgabe persönlicher Daten gebracht werden sollen, seien schlichtweg unseriös. Selbst der PKV-Dachverband hat bereits vor solchen "Cold Calls" gewarnt (Versicherungsbote berichtete). Sie erfüllen nach Ansicht des PKV-Verbandes den Tatbestand des strafbaren Verhaltens im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes (§ 43 Abs. 2 Nr. 1 BDSG).

online-pkv.de