Für die kommende Hauptversammlung am 19. Mai hat das Geldhaus seine Vereinbarungen mit Breuer und den D&O-Haftpflichtversicherern veröffentlicht und schlägt ihren Aktionären vor, einem außergerichtlichen Haftungsvergleich der Bank mit Ex-Chef Rolf Breuer einerseits und einem Deckungsvergleich des Instituts mit den beteiligten Versicherern zuzustimmen. Die Assekuranz erkennt demnach einen Schaden von 100 Millionen Euro an, für den sie eintritt. Abzüglich eines Selbstbehalts der Bank als Versicherungsnehmer von gut 10 Millionen treten die D&O-Versicherer mit rund 90 Millionen Euro für den Breuer angelasteten Schaden ein.

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Der Directors & Officers-Versicherungsschutz der Bank bestand zum Schadenzeitpunkt im Jahr 2002 aus einem Hauptvertrag mit Allianz und Zurich sowie neun Erweiterungen (Exzedenten-Verträgen), an denen später auch auch andere Versicherer beteiligt waren (siehe Grafik oben). Allein die Allianz trägt mit 19 Millionen Euro knapp ein Fünftel der Gesamt-Entschädigung. Den zweitgrößten Betrag übernimmt Chubb mit gut 13 Millionen, gefolgt von AIG mit 12,5 Millionen und Zurich (gut 11 Millionen Euro). „Wirtschaftliche Existenz Dr. Breuers gefährdet“?

Der Betrag von 925 Millionen Euro, auf den zu zahlen sich die Deutsche Bank letztlich mit den Erben des 2011 verstorbenen Medienunternehmers Leo Kirch bereits im Frühjahr 2014 einigte, hat seinen Grund in einem Interview. Im Jahr 2002 hatte der damalige Bank-Chef Breuer in einem Interview öffentlich die Kreditwürdigkeit von Leo Kirchs Unternehmensgruppe angezweifelt. Kurze Zeit später war die Kirch-Gruppe pleite. Kirch klagte auf Schadenersatz und bekam post mortem besagte 925 Millionen Euro

Bankkritiker und Rechtsanwalt Michael Bohndorf, der seit Jahren gegen Hauptversammlungs-Beschlüsse des Geldhauses klagt, stellt für die diesjährige Versammlung der Bank-Anteilseigner am 19. Mai einen Gegenantrag, die Aktionäre mögen den Vorstand nicht entlasten. Bohndorf beklagt den niedrigen Beitrag Breuers von lediglich 3,2 Millionen Euro (von 925 Millionen Gesamtschaden). Die Bank habe das formelle Anspruchsschreiben auf Schadenersatz gegen Breuer nicht vorgelegt, aus dem unter Umständen eine ursprünglich höhere(?) Forderung gegen Breuer hervorgehen könnte.

Häuser auf die Ehefrau überschrieben?

Stattdessen, so steht es im Gegenantrag Bohndorfs, werde das „angeblich loyale Verhalten Breuers hervorgehoben (obwohl er der Schadensverursacher war) sowie die Gefahr, dass bei Durchsetzung höherer Regressforderungen die wirtschaftliche Existenz Dr. Breuers gefährdet wäre (tatsächlich hatte Dr. Breuer wesentliche Vermögenswerte – Häuser in Frankfurt und Kitzbühel – längst dem Zugriff der Bank durch Überschreibung auf seine Ehefrau entzogen; und die Bank hatte es leichtsinnigerweise unterlassen, diese Verschiebungen nach dem AnfG zu torpedieren)“.

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Eigentlich, so Bohndorf, schulde Breuer der Bank die Hälfte des Schadens: 462 Millionen Euro, nach Abzug der Versicherungsleistung noch 372 Millionen – nicht 3,2 Millionen. Bohndorf beendet seinen Antrag so: „Sollte die Hauptversammlung - wider Erwarten - dem Vergleich (mit Breuer; Anmerkung der Red.) zustimmen, wird Anfechtungsklage zu erheben sein. Zustimmende Aktionäre stünden zudem im Verdacht der Beihilfe zur Untreue.“