Udo Jürgens war nicht versichert
Nach dem Tod von Udo Jürgens musste dessen Veranstalter die geplatzte Konzert-Tournee absagen und Millionenverluste verdauen. Schließlich mussten den Fans Ticketkosten erstattet werden, Hallen-Pächter forderten ihre Miete ein. Jürgens’ beziehungsweise die Tour war nicht gegen Todesfall versichert, berichtet „Bild“. Versicherungs- und Veranstaltungsprofi Matthias Glesel erläutert den Vorgang im Versicherungsboten.
Gut vier Monate nach seinem Tod bestimmt Udo Jürgens weiter die Boulevard-Nachrichten. Erst scheiterte eine uneheliche Tochter mit einer Erbschaftsklage und muss sich mit rund 8,3 Millionen Euro Pflichtteil-Erbe begnügen, meldete „Bild“ an diesem Montag. Am heutigen Dienstag meldet dasselbe Blatt, Jürgens’ Veranstalter hätten einen Millionen-Verlust zu verkraften, weil der Künstler nicht gegen Tod versichert war. Dem Bericht zufolge habe für Jürgens kein medizinisches Attest über seinen Gesundheitszustand vorgelegen.
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Ohne dieses Attest aber kann der Veranstaltungs-Ausfall nicht versichert werden. „Bild“ spricht von einem „Formfehler“. Tatsächlich kann ein Versicherungsvertrag ohne das Attest erst gar nicht zustande kommen. Dass Tourversicherer ein Gesundheitszeugnis verlangen, nennt Matthias Glesel „normal und verständlich bei seinem Alter“, sagt er auf Anfrage gegenüber dem Versicherungsboten. Glesel ist Geschäftsführer des auf Veranstaltungen spezialisierten Versicherungsmaklers Compactteam in Berlin. Unter der Marke EventAssec versicherte sein Unternehmen bereits tausende Events; zum Beispiel die Fanmeilen am Brandenburger Tor während der letzten Fußball-Weltmeisterschaften.
Hallenvermieter fordern meist eine zusätzliche Ausfalldeckung
Glesel kennt sich aus. Zum Fall Udo Jürgens sagt er: „Die großen Konzerthallen verlangen zum Mietvertrag die Vorlage von Ausfalldeckungen. Die werden dann schnell mal abgeschlossen, auch, wenn das Hauptrisiko Erkrankung des Topacts eventuell gar nicht vollständig mitversichert ist. Sonst gibt es keinen Mietvertrag und keinen Ticketverkauf. Tritt der (Aus-)Fall dann ein, dann gibt es lange Gesichter. Verantwortlich ist oft das Management.“
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In einem ähnlichen Fall, so Glesel, verlangte ein großes Konzerthaus das Vorzeigen einer Police. Der Künstler war wegen Alters und nicht beigebrachten Attests nur gegen Unfall/-tod und Verkehrsmittelausfall/-verspätung versichert. „Der Künstler kam dann einfach nicht. Die Police nutzte dem Veranstalter nichts“, sagt Glesel. Schlimmer: „Die Konzerthalle schickte den Veranstalter in die Insolvenz, Tickets mussten erstattet werden."