Die Anwaltsgehilfin hat mit gefälschten Rechnungen von diversen Rechtsschutzversicherungen wie der "DAS", "Roland" oder dem "ADAC" Gelder von insgesamt fast 100.000 Euro erschlichen. Die Sachbearbeiter der betrogenen Versicherungen müssen in den fünf Jahren, die dieser Betrug dauerte, einiges übersehen haben. Denn bei den Rechnungen wurden auch Dinge abgerechnet, die es gar nicht gibt, wie auf der Webseite Nordbayern.de zu lesen war.

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Dann aber kam die Geschichte doch raus und der Anwalt der betroffenen Kanzlei musste für ein halbes Jahr in Untersuchungshaft, wo sich aber bald herausstellte, dass nicht er derjenige war, dem etwas angelastet werden konnte. Im August 2015 wurde vor der 18. Strafkammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth die Unschuld des Rechtsanwaltes festgestellt.

Buchhaltung mit Blankoformularen

Der Anwalt sagte, seine Mitarbeiterin habe viele Jahre lang den Umgang mit den Überweisungen und Kontoauszügen geregelt und er habe Briefbögen und Überweisungen bisweilen sogar blanko unterschrieben. Sein Vertrauen wurde dann offenbar missbraucht und ein IT-Forensiker ermittelte, was sich in der Kanzlei zugetragen hatte und auch, an welchem Computer die gefälschten Kostenanforderungen entstanden waren. Schritt für Schritt führten die Erkenntnisse dann zu der Bürovorsteherin. Diese hatte zweiundzwanzig Jahre lang in der Kanzlei gearbeitet und dort unter anderem in der Buchhaltung.

Nun nahm man sie ebenfalls sechs Monate in Untersuchungshaft. Im April begann ihr Prozess, bei dem sie zunächst auf ihrer Unschuld bestand und alle Vorwürfe der Staatsanwaltschaft von sich wies. Inzwischen aber liegt ihr volles Geständnis vor. Dieses enthält den Betrug von Rechtsschutzversicherungen im Zeitraum von 2010 bis 2015. Außerdem gab die Dreiundvierzigjährige zu, dass sie vom Rentenkonto der Schwester ihres Chefs 1780 Euro abgehoben hatte und zudem einen Mandanten ihres Chefs um 2481,35 Euro erleichtert hatte. Letztendlich belief sich die erschlichene Summe auf etwa 110.000 Euro - wobei der Buchhalterin nicht einmal bloßer Eigennutz vorgeworfen werden konnte. Sie betrog, um die Kanzlei zu retten.

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Versicherungsbetrug zur Rettung eines Lebenswerks

Die Frau hatte beobachtet, wie ihr Chef sich allmählich aufgab, zu viel Bier trank und dann auf der Couch im Büro ausnüchterte. Sie hatte mit ansehen müssen, wie die Kanzlei verwahrloste und kaum noch Mandanten hereinkamen. So war es nun an ihr, den Betrieb der Kanzlei und damit auch den Erhalt ihres Arbeitsplatzes in die Hand zu nehmen. Wie sie im Prozess sagte, war nämlich die Kanzlei nicht nur ihr Arbeitsplatz, sondern ihr Lebenswerk. Für dieses Engagement zur Rettung eines "Lebenswerks" bekam sie nur eine milde Strafe von zwei Jahren auf Bewährung.

http://www.nordbayern.de