ZDF-Frontal21 - Immer mehr Privatversicherte können nicht mehr bezahlen
ZDF-Frontal21 - Die Zahl der privat Krankenversicherten, die sich die Beiträge für ihren Gesundheitsschutz nicht mehr leisten können, steuert auf die Marke von 200.000 Personen zu. Bisher gut 115.000 Versicherte sind wegen Beitragsrückständen im 2013 eingeführten Notlagentarif der Privaten Krankenversicherung (PKV) gelandet. 29.400 Personen haben den PKV-Basistarif und 45.800 vor allem ältere Versicherte stecken im Standardtarif der PKV.
Die gemeldeten Zahlen der Versicherten in den Sozialtarifen der PKV basieren auf Angaben des PKV-Verbands, berichtet das ZDF. Im Magazin „Frontal21“ berichtete dessen Redaktion kürzlich von PKV-Versicherten, die den Beitrag für ihre Police nicht mehr aufbringen können. In einem dort geschilderte Fall hatte ein Kunde bei der Hanse-Merkur Krankenversicherung aus finanziellen Gründen den Wechsel in den Basistarif beantragt, der im Jahr 2009 parallel mit der allgemeinen Krankenversicherungspflicht eingeführt wurde.
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Nach Aussagen des Kunden im ZDF habe er einem Wechsel in den Basistarif einen achtseitigen Fragebogen ausfüllen müssen. Einige Zeit später habe die Hanse-Merkur Leistungen aus eingereichten Arztrechnungen mit Beitragsschulden des Versicherten verrechnet. Dies hätte der Versicherer nicht tun dürfen, wäre der Vertrag des Kunden inzwischen im Basistarif überführt worden. Offenbar war der ausgefüllte Fragebogen des Kunden nie beim Versicherer angekommen.
In dem TV-Beitrag bleibt das Schicksal des Fragebogens letztlich offen. Sodann zitiert das Magazin die Hanse-Merkur: aus deren Sicht gebe es keine Pflicht, „im Rahmen einer Beratungspflicht (...), den Kunden in einem zeitlichen Abstand an die Erledigung zu erinnern“.
Versicherungsberater Thorulf Müller sagt dazu bei „Frontal21“: „Das steht eindeutig im Versicherungsvertragsgesetz, dass der Versicherer eine Beratungspflicht hat. Und wenn ich meine Beiträge nicht zahlen kann oder wenn ich Sozialhilfeempfänger werde, das ist nun wahrlich ein Anlass für eine Beratung, die der Versicherer durchzuführen hat.“
Beitragsschuldner der PKV landen seit dem Jahr 2013 im seinerzeit neu geschaffenen Notlagentarif. Dieser im Leistungsumfang geschrumpfte Tarif leistet aber nur bei akuten Krankheitszuständen, etwa bei Schmerzen; auch bei Schwangerschaft.
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Bei „Frontal21“ illustriert ein Arzt die Praxis. Beispielsweise einem Zuckerkranken in einem früheren Krankheitsstadium würde der Notlagentarif keine Arztrechnungen erstatten. Also fragt der Arzt logisch, ob er wegen des Tarifs warten müsse, bis sein Patient in einem Zuckerschock ist.