Was die VHV an einen Versicherungsmakler schreibt, das liest sich wie ein Befehl, wie ein Zug am Gängelband. Bei berechtigten Beschwerden des Kunden fühlt sich der Versicherer verpflichtet, diesen „nachzugehen und anschließend Lösungen für nachhaltige Kundenzufriedenheit herzustellen“, berichtet „Portfolio International“ (PI). Als ob Versicherer und Makler bei Beschwerden, wenn es sie gab, nicht schon immer so vorgegangen worden wären. Gemeinsam, sachlich und klärend handeln vernünftige Geschäftspartner eigentlich schon immer für ihren gemeinsamen Kunden.

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Makler lassen sich nicht an den Pflock binden

Warum brauchen Kunden, Presse und Markt dann ein Zusatzsonderehrenwort des Maklers? Entsprechende Gesetze liegen vor und gelten für alle Bürger gleichermaßen. Dieses kodifizierte Recht wird durch einen Zusatzkodex von Versicherern oder Maklern nicht verstärkt. Man darf nicht vergessen, die VHV scheint es zu tun: Makler darf nur werden, wer hierfür zugelassen ist und alle Bedingungen und Pflichten seines Berufsstands erfüllt.

Dem Bericht zufolge hat die VHV von einem Makler verlangt, sich (letztlich auch vertraglich) dem so genannten Basis-Kodex des Versichererverbands GDV zu unterwerfen, wenn er nicht irgendwo anders eine Art zusätzlicher Ehrenworterklärung abgegeben hat, etwa bei seinem Berufsverband. „Da vergaloppiert sich die VHV“, schreibt PI-Autor Detlef Pohl. Man muss ihm wohl zustimmen. Schließlich, daran erinnert Pohl seine Leser, hatten sich bereits Allianz und R+V bei ihren Makler die Finger verbrannt, als diese begannen, ihre Makler statt wie Partner wie eigene(?) und aus Sicht mancher Makler an einen Pflock „gebundene“ (<= Gesetzestext) Vermittler zu behandeln.

Keine Antwort der VHV

„Man sollte von einem Vorstand erwarten dürfen, dass er das Berufsbild des Maklers versteht“; so wird dazu Michael Otto vom IGVM-Maklerverband zitiert. Ottos IGVM-Kollege, Makler Matthias Glesel nannte den Kodex vor einem Jahr einen „zahnlosen Papiertiger“.

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Schon die Überschrift des Basis-Kodex spreche Bände, schreibt PI, denn er richtet sich an „Versicherungsmakler und Mehrfachvertreter“. Entweder, oder bitte. Makler sind unabhängig und Diener ihres Kunden; Mehrfachagenten sind Diener mehrerer Herren: Versicherern. Nachrichtlich: Der betroffene Makler hat die Post der VHV mit Protest erwidert. PI berichtet dazu, eine Antwort habe er von dem Unternehmen nicht bekommen.