Die Gründer der Frankfurter Immobiliengruppe S&K feierten gerne große Partys, kauften sich teure Sportwagen und sitzen seit 2013 in Untersuchungshaft. Ihnen wird vorgeworfen, mit dem Geld der Anleger ihren luxuriösen Lebenswandel finanziert haben, statt es gewinnbringend anzulegen. Die Anklage lautet: gewerbs- und bandenmäßiger Betrug sowie Untreue beziehungsweise Beihilfe dazu.

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Angeklagter will aussagen

Nun hat Thomas G., einer der Angeklagten, vor Gericht ausgesagt. Das Geständnis kam Jonas Köhler, einem der Hauptangeklagten, dessen Fall gerade verhandelt wurde, nicht recht. Er war mit der Verlesung und Darstellung seiner Sicht der Dinge noch nicht fertig, als die Ankündigung über das geplante Geständnis eines Mitangeklagten bekannt wurde. Dabei hätte Köhler noch mindestens fünf weitere Verhandlungstage benötigt, um seine Sicht vollumfänglich und abschließend darstellen zu können, so berichtet die Frankfurter Neue Presse.

Köhler war also gegen dieses Geständnis und brachte dies über seinen Verteidiger zum Ausdruck. Es war ihm nicht genehm, dass man ihm jetzt einfach das Wort entziehen würde, während er noch längst nicht fertig war, nur damit der Mitangeklagte jetzt sein Geständnis vortragen könne.

Geständnis hat Vorrecht

Die Wirtschaftsstrafkammer reagierte auf Köhlers Abwehr und zog sich für eine weitere Beratung zurück. Es wurde ein formeller Gerichtsbeschluss gefasst, der besagte, dass Köhler in seiner Einlassung unterbrochen werden würde, um der Aussage des Mitangeklagten Raum zu geben. Nun aber gaben mehrere Anwälte Befangenheitsanträge gegen die Richter ein. Denn dem Geständigen hatte man wohl ein Entgegenkommen signalisiert, so er sich kooperativ, also geständig, zeigen würde.

Geständnis gegen Haftfreiheit?

Üblicherweise verringert sich ein Strafmaß in Wirtschaftsstrafverfahren nach Geständnissen um ein Drittel. Der Angeklagte befindet sich nun wie die übrigen fünf Angeklagten seit nunmehr drei Jahren und vier Monaten in Untersuchungshaft. Als ein sogenannter Erstverbüßer besteht für ihn bei einer Verurteilung eine Aussicht auf die Zweidrittel-Regelung. Somit ist es nicht unwahrscheinlich, dass der Geständige im Anschluss an seine Verurteilung gar keinen Haftantritt mehr leisten muss. So sahen die Verteidiger der Mitangeklagten in dieser Möglichkeit des Haftentfalls einen Hinweis, der an der „Unvoreingenommenheit“ des Richterkollegiums zweifeln ließ.

Richter befangen?

Köhlers Verteidiger lehnte nun alle Richter dieser Runde als befangen ab. Am Prozessfortlauf änderte das nichts und das fünfundfünfzig Seiten umfassende Geständnis beunruhigte die Verteidiger der übrigen Angeklagten. „Ich bin stets im Strom mitgeschwommen, habe aktiv an der Schädigung der Anleger mitgewirkt. Das war unverantwortlich“, sagte der Mitangeklagte in seinem Geständnis.

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Aber der Geständige blieb bei sich während seines Geständnisses und äußerte sich nur über seine Person. Über die Befangenheit der Richter wurde bis heute entschieden und der Prozess wurde fortgesetzt.

fnp.de