Bausparvertrag - Postbank-Berater wegen irreführender Anschreiben abgemahnt
Die Banken und Bausparkassen versuchen im Niedrigzins-Umfeld, Kunden aus hochverzinsten Bausparverträgen zu drängen. Dass sie dabei sogar vor falschen Behaupten nicht zurückschrecken, zeigt ein aktueller Fall bei der Postbank. Das Institut wurde von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg abgemahnt, weil es gegenüber Kunden behauptete, vertraglich zugesicherte Leistungen seien in Gefahr.
Wer heute noch einen Bausparvertrag aus den 90er Jahren hält, der kann sich glücklich schätzen. Durch Basis- und Zinszahlungen sind Renditen von vier bis fünf Prozent pro Jahr zu erzielen, inklusive Prämien und Zulagen gar sechs Prozent. Kein Vergleich zu Sparern, die aktuell einen Bausparvertrag abschließen! Im heutigen Niedrigzins-Umfeld zahlen die Bausparkassen nur noch einen Minizins von 0,25 Prozent an Neukunden – wenn überhaupt.
Anzeige
Die Banken und Bausparkassen ächzen unter den früheren Versprechungen an ihre Kunden. Und so versuchen sie, alte Bausparverträge mit hohen Zinsversprechen zu kündigen – oder die Verbraucher zur Umdeckung in neue Policen zu überreden. Dass dies nicht immer mit rechten Mitteln zugeht, zeigt ein Beispiel, von dem aktuell die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg berichtet.
Irreführung der Kundin - „Ihr Bonusanspruch ist in großer Gefahr!“
Laut Verbraucherzentrale hat ein Finanzberater der Postbank, der auch als Versicherungsvertreter zugelassen ist, eine Kundin angeschrieben. In dem Schreiben wurde in unbegründeter Weise behauptet, dass die Kundin kein Anrecht auf ihren Bonusanspruch habe, der ihr jedoch vertraglich zugesichert ist. Konkret hieß es in dem Schreiben, das der Verbraucherzentrale vorliegt:
"IHR BONUS Anspruch ist in großer Gefahr! Ich kläre Sie über die aktuelle Situation und die ALTERNATIVEN auf. Bitte vereinbaren Sie einen kurzen, persönlichen Gesprächstermin mit mir. Handeln Sie lieber JETZT!" (Hervorhebung gemäß Mitteilung des Postbank-Beraters).
Nach Interpretation der Verbraucherzentrale handelte es sich bei dem alarmistisch formulierten Anschreiben um eine Irreführung der Kundin. Für die Warnung, der Bonus sei in Gefahr, gab es erkennbar keinen Grund. Die Behauptung war schlicht unseriös. Sehr wahrscheinlich sollte die Kundin mit dem Brief zur Umdeckung in einen neuen, weniger gut verzinsten Vertrag bewogen werden.
Abmahnung erfolgreich
Die Verbraucherzentrale hat den Berater aufgrund seiner irreführenden Behauptung abgemahnt. Mit Erfolg: Dieser hat eine Unterlassungserklärung abgegeben und sich verpflichtet, Mitteilungen an seine Kunden mit diesem Inhalt künftig zu unterlassen, wenn der Bonus erkennbar nicht in Gefahr ist.
Ein Einzelfall? Die Verbraucherzentralen wissen von ähnlichen Verbraucherbeschwerden zu berichten. So wurden zum Beispiel auch gegen die Debeka Vorwürfe laut, sie versuche zum Nachteil von Kunden Bausparverträge umzudecken (Versicherungsbote berichtete).
Niels Nauhauser, Diplom-Kaufmann und Finanzexperte bei der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, kommentiert: "Die Kündigungswelle scheint manchen Bausparkassen noch nicht zu reichen. Sie oder ihre Berater versuchen zusätzlich, mit Alternativangeboten und leeren Drohungen Kunden aus für sie lukrativen Altverträgen zu drängen."
Anzeige
Wachsamkeit bei beabsichtigten Umdeckungen
Nauhauser ruft Betroffene dazu auf, wachsam zu sein, wenn Finanzberater drohen, dass der Bonus in Gefahr sei oder wenn Verbraucher ganz dringend einen Beratungstermin zu einem bestehenden Vertrag vereinbaren sollen: "Geht es den Bausparkassen darum, Kunden aus alten gut verzinsten Verträgen herauszudrängen, werden wir das prüfen und gegebenenfalls rechtliche Schritte einleiten."