Die Ergebnisse der letztjährigen forsa-Umfrage weisen auf Kundenbedürfnisse hin, die Maklern und Vermittlern ausgezeichnete Anknüpfungspunkte für die Beratung liefern. „Wenn zwei Drittel der Befragten im Familienkreis bereits über Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht oder Nachlassregelung gesprochen haben aber lediglich 32 Prozent diese zentralen Verfügungen tatsächlich für sich geregelt haben, dann besteht hier ein klar definierter Beratungsauftrag“, erklärt Walter Capellmann, Hauptbevollmächtigter der Monuta. Für Makler und Vermittler sieht er darin auch die Chance, sich bei Bestands- und Neukunden als Experte für eine generationsübergreifende Vorsorgeberatung zu empfehlen.

Wissenslücken bei Verfügungen für Minderjährige schließen

Zu den häufig vernachlässigten Beratungsthemen zählt die Sorgerechtsverfügung für minderjährige Kinder. Vielfach herrscht der Irrtum vor, beim Tod der Eltern würde ohne Weiteres Taufpaten, Geschwistern oder Großeltern das Sorgerecht zugesprochen. „Ohne eine schriftliche Sorgerechtsregelung entscheidet allein das Vormundschaftsgericht über einen geeigneten Vormund“, klärt Capellmann auf. „Junge Familien sollten dahingehend beraten werden, mit Bedacht auszuwählen, wer als Vormund in Frage kommt. Nur so bleibt die Entscheidung über einen geeigneten Vormund nicht allein dem Gericht überlassen.“ Zu einer generationsübergreifenden Vorsorgeberatung gehört auch die finanzielle Absicherung für den Trauerfall. Den Ergebnissen der Umfrage zufolge haben bislang 31 Prozent der Deutschen finanziell für den Todesfall vorgesorgt, 8 Prozent der Befragten haben auch die Gestaltung der eigenen Trauerfeier schon zu Lebzeiten geregelt. Sie nutzen bereits die Möglichkeit, Angehörige finanziell und auch organisatorisch zu entlasten.

Generationsübergreifende Vorsorge über den Tod hinaus

Die Trauerfall-Vorsorge der Monuta bietet daher über die finanzielle Absicherung für den Todesfall hinaus auch die Möglichkeit einer organisatorischen Bestattungsvorsorge. Mithilfe des „Scenariums“, eines speziell entwickelten Fragebogens, können Bestattung und Trauerfeier bis ins Detail nach den Wünschen des Versicherten festgelegt werden. Ebenso gehören eine kostenlose Rechtsauskunft sowie juristisch geprüfte Formulare für Vorsorgeverfügungen und für die Nachlassregelung zum Leistungsumfang. Makler und Vermittler sollten darüber hinaus bei der Beratung auch auf Leistungsmerkmale wie eine doppelte Versicherungsleistung bei Unfalltod, eine Mitversicherung minderjähriger Kinder ohne Zusatzbeitrag sowie einen weltweit geltenden Versicherungsschutz hinweisen. „Die Trauerfall-Vorsorge richtet sich im Prinzip an jeden volljährigen Menschen, der für seinen letzten Weg alles geregelt wissen will. Das können Singles, Paare, Familien und auch ältere Menschen sein“, erläutert Walter Capellmann.

Im Sinne einer generationsübergreifenden Vorsorge sind die Vorsorgeverfügungen und die Vorsorge für den Trauerfall Ausdruck einer zunehmenden Verantwortung der Generationen füreinander. „Wer frühzeitig vorsorgt, erhält das gute Gefühl, seine eigene Selbstbestimmung auch über den Tod hinaus zu wahren und seine Angehörigen und Hinterbliebenen zu entlasten“, so Capellmann.

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