Aus einer Pressemitteilung der Neue Leben Pensionskasse AG geht hervor, dass das Unternehmen ab dem kommenden Jahr bei seinem regulierten Bestand, also etwa Verträge der Abschlussjahre 2002 bis 2004, den Zins senkt. Betroffene Kunden der Pensionskasse, genauer die dort versicherten Betriebsrentner, erhalten auf Beiträge, die ab 2017 gezahlt werden, „neue Rechnungsgrundlagen, die einen niedrigeren Rechnungszins beinhalten“ als bisher. 1,25 Prozent seien dies, meldet der „Versicherungsmonitor“. Die Kürzung sei laut den Bedingungen der Pensionskassen-Verträge zulässig.

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„Besonders wettbewerbsfähiges Angebot“?

Rund 80.000 Versicherte müssten durch den Zinsschnitt der Pensionskasse nun mit Einbußen bei ihrer Betriebsrenten rechnen. Die neue Zinsrate nennt die Neue Leben Pensionskasse lediglich am Ende ihre Pressemitteilung und dies auch nur sehr verklausuliert. Das Unternehmen meint dennoch, es verfüge „aufgrund ihrer herausragend niedrigen Kostenquote auch mit einem Rechnungszins von 1,25 Prozent über ein besonders wettbewerbsfähiges Angebot für die Altersvorsorge.“ Immerhin; bestehende Guthaben der Versicherten seien nicht betroffen; wohl aber der Zins auf das Spargeld für morgen (der so genannte Future Service, wissen Betriebsrenten-Profis).

Weiter informiert die Pensionskasse, die Finanzaufsicht BaFin habe dem Zinseinschnitt zu Lasten der bei ihr geführten Betriebsrentner von morgen zugestimmt. Die Neue Leben Pensionskasse gehört zum dem gleichnamigen Lebensversicherer. Rund ein Drittel sind nach Angaben des berichtenden „Versicherungsmonitors“ im Besitz der Talanx-Gruppe. Der Rest des Unternehmens gehört großen Sparkassen, die auch der Pensionskasse einen großen Teil des Geschäfts zuführen.