Elementarschadenversicherung - Häuser im Unwettergebiet Kreis Rottal-Inn waren oft nicht versichert
Elementarschadenversicherung - Im stark von der Hochwasserkatastrophe betroffenen Landkreis Rottal-Inn waren nur wenige der Wohngebäude gegen Elementarschäden versichert. Die Versicherungsdichte liegt in diesem Landkreis lediglich bei unter 30 Prozent. Dabei wären auch im Landkreis Rottal-Inn über 99 Prozent der Gebäude versicherbar gewesen, das erklärte ein Sprecher der Versicherungskammer Bayern gegenüber der Deutschen Presse Agentur.
So würde der Versicherungsschutz gegen Elementarschäden für ein Einfamilienhaus mit einem Wert von rund 300.000 Euro im günstigsten Fall 110 Euro pro Jahr kosten. Dafür müsste das Haus in der Zone 1 liegen. In der schlechtesten Zone und mit einem Vorschaden belaufe sich die Jahresprämie auf 790 Euro. Hinzu kommt eine Selbstbeteiligung von 5.000 Euro.
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Elementarschäden - Versicherer bestätigen Versicherbarkeit
Oft zu hören ist der Vorwurf, dass viele Häuser nicht versicherbar seien, weil die Versicherer Häuser in Risikogebieten grundsätzlich nicht oder nur sehr teuer absichern. Der Leipziger Maklerpool Invers GmbH, hat für Versicherungsbote die Frage geprüft, ob Häuser im Unwettergebiet Kreis Rottal-Inn versicherbar gewesen wären.
Im Ergebnis wäre auch hier Versicherungsschutz für ein nicht denkmalgeschütztes Eigenheim mit 140 m² Wohnfläche, voll unterkellert, mit ausgebautem Dachgeschoss und ohne Vorschäden, inklusive Elementarschäden möglich gewesen. Als Wiederaufbauwert zu einer gleitenden Neuwertversicherung wurden ca. 300.000 Euro (Wert 1914 ca. 22.500 RGM) angenommen. Als Beispiel wurde bewusst ein Standort in der Nähe des Flüsschens Starzel gewählt (78669 Wellendingen, Wilflinger Str. 16). An diesem Standort wäre eine Wohngebäudeversicherung inklusive Überschwemmung durch Ausuferung von Gewässern und Starkregen und inklusive Rückstauversicherung ab 366 Euro im Jahr möglich gewesen.
Hierzu wurde ein entsprechender Vergleich mit der Software Inveda.net Makler Assistent (IMA) erstellt. In den Vergleich einbezogen wurden fünf Gesellschaften mit unterschiedlichen Bedingungswerken – von preiswert bis hochwertiger Versicherungsschutz. Allen Tarifen gemeinsam ist die Mitversicherung von Elementarschäden wie
- Überschwemmungsschäden durch Regen
- Überschwemmungsschäden durch ausufernde Gewässer
- witterungsbedingter Rückstau
- Erdrutsch, Lawinen und Schneedruck
- sowie Erdbeben und Vulkanausbrüche
Den vollständigen Beispiel-Vergleich können interessierte Leser hier einsehen:
Fehlanzeige bei Elementarschadenversicherung
Doch warum waren im Unwettergebiet Kreis Rottal-Inn vergleichsweise wenige Haushalte mit einer Elementarschadenversicherungen ausgestattet? Diese Frage lässt sich nur schwer beantworten. Vermutlich verdrängen viele Kunden den Umstand, dass Überschwemmungsschäden ihre Ursache nicht nur in ausufernden Gewässern, sondern immer öfter auch durch Niederschläge oder Rückstau haben.
Die Verantwortung liegt diesbezüglich auf zwei unterschiedlichen Seiten. Hier sind zum einen Versicherungsvermittler und Versicherungsberater gefragt, noch mehr Aufklärungsarbeit zu leisten. Zum anderen sollten sich Verbraucher stärker ins Bewusstsein rufen, dass auch ein nicht unerhebliches Maß an Eigenverantwortung besteht.
Schnelles Handeln ist angebracht
Insbesondere Kunden, an denen der "Kelch" bei den zurückliegenden Unwettern noch einmal vorbei gegangen ist, sollten sich um einen Elementarschutz für ihre Gebäude- und/oder Hausratversicherung bemühen. Nach einem Schaden dürfte es ungleich schwerer einen Versicherungsschutz für Hochwasser, Starkregen und Rückstau zu erhalten. Zumal dem Vernehmen nach auch die ZÜRS-Gefahrenzonen überarbeitet werden sollen (Versicherungsbote berichtete).
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Gleiches gilt auch für Gewerbetreibende. Auch hier sollte in den Sparten Gebäude-, Inhalts-, Maschinenversicherung und sonstige technische Versicherungen eine entsprechende Absicherung gegen Elementarschäden nicht fehlen.