Bundestag - Investmentsteuerreform vom Finanzausschuss durchgewunken
Die Steuerreform der Bundesregierung hinsichtlich Investmentfonds nimmt Konturen an. Der Finanzausschuss des Bundestages hat das Investmentsteuerreformgesetz durchgewunken, somit konnte das Gesetz eine wichtige Hürde nehmen. Am heutigen 9. Juni wird es im Parlament verlesen.
Der Weg zu einer neuen Besteuerung von Investmentfonds ist frei. Der Finanzausschuss des Bundestages hat das Investmentsteuergesetz (Drucksache 18/8045) am gestrigen Mittwoch mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD verabschiedet, wie der Pressedienst des Bundestages berichtet. Die Linke stimmte mit Nein, Bündnis90/Die Grünen enthielten sich. Die Koalitionen hatten zuvor noch 24 Änderungsanträge durchgesetzt.
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Besteuerung von Publikumsfonds soll erleichtert werden
Mit dem Gesetz soll die Besteuerung von Publikumsfonds vereinfacht werden. Inländische Publikumsfonds müssen zukünftig Steuern auf aus deutschen Einkunftsquellen stammenden Dividenden, Mieterträgen und Gewinnen aus dem Verkauf von Immobilien abführen, teilt der Pressedienst mit.
Im Gegenzug müssen Anleger die Erträge der Fonds nicht mehr vollständig versteuern, sondern es erfolgt eine Teilfreistellung. Bei der Kapitalanlage in Aktienfonds bleiben beim Privatanleger in Zukunft 30 Prozent steuerfrei, bei Mischfonds sind es 15 Prozent. Bei Immobilienfonds, die zu mindestens 51 Prozent in Objekte im Ausland investiert sind, wären es 60 Prozent. Darüber hinaus sieht das Gesetz Ausnahmen für die Besteuerung von Fonds im Rahmen von Altersvorsorgeverträgen vor.
Bekämpfung von Cum-/Cum-Geschäften
Bekämpft werden sollen auch sogenannte Cum/Cum-Geschäfte, auch „Dividendenstripping“ genannt. So wird in Zukunft keine Anrechnung von Verlusten mehr gewährt, wenn Steuerpflichtige innerhalb eines 91-tägigen Zeitraums rund um den Dividendentermin nicht an 45 Tagen Eigentümer der Wertpapiere ist.
Bei Cum/Cum leihen ausländische Besitzer deutscher Aktien ihre Papiere kurz vor dem Dividendenstichtag an einheimische Banken. Diese können sich dann -anders als ausländische Investoren- die Kapitalertragssteuer für die Papiere anrechnen bzw. erstatten lassen. Danach werden die Aktien samt Dividenden zurückgegeben – durch diesen Steuertrick gehen dem Fiskus jedes Jahr Milliardengelder verloren. Die Linke beklagte, Steuer-Stripping sei mit den jetzigen Regeln und Schlupflöchern auch weiterhin möglich.
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