Erfreulicherweise wird die gesetzliche Rente im Prinzip in alle Länder der Welt überwiesen. Rentner müssen nur damit rechnen, eventuell entstandene Zusatzkosten durch den Wechselkurs oder Auslandsüberweisungen selbst zu tragen. Die Riester-Rente stellt allerdings einen Sonderfall dar, da diese Art der privaten Altersvorsorge vom deutschen Staat gefördert wird. Wer außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums lebt, muss die erhaltene Förderung zurückzahlen. Nicht erfasst in der Statistik der Deutschen Rentenversicherung sind jene Rentner, die mehrere Monate im Jahr – vorzugsweise in den Wintermonaten - in den Süden reisen und ihre Rente aufgrund des Wohnsitzes in Deutschland behalten. Zugvögel werden sie im Volksmund gerne genannt und von vielen überdies beneidet. Leben sie doch dort, wo andere sonst nur Urlaub machen. Was in der öffentlichen Berichterstattung aber kaum thematisiert wird, ist die Tatsache, dass ein Großteil der deutschen Auslandsrentner wieder nach Deutschland zurückkehrt. Der Grund dafür ist so simpel wie existenziell: Die Gesundheit und ihre Absicherung. Spätestens wenn ein Ruheständler ernsthaft oder dauerhaft krank wird, entscheidet er sich für den sichereren Heimathafen und bricht die Auswanderung ab.

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Die allermeisten Menschen stellen sich den Krankheitsfall im Ausland anders vor – weniger kompliziert und kostenintensiv, weiß Anne-Katrin Schulz.Die allermeisten Menschen stellen sich den Krankheitsfall im Ausland anders vor – weniger kompliziert und kostenintensiv, weiß Anne-Katrin Schulz.BDAE GRUPPE

Krankheit im Ausland kann teuer werden

Die allermeisten haben sich den Krankheitsfall im Gastland anders vorgestellt – weniger kompliziert und kostenintensiv. Im Vertrauen darauf, dass sie eine ebenso gute Versorgung wie in Deutschland haben werden, gehen sie nur mit der Europäischen Krankenversicherungskarte (das ist die Rückseite der Krankenversicherungskarte) im Gepäck ins Ausland. Das Problem ist jedoch, dass die Karte nur dazu berechtigt, dieselben Leistungen im Ausland zu beanspruchen wie die Einheimischen. Und diese weichen sehr stark von denen im Heimatland ab. So kennen viele europäische Länder keine freie Arztwahl, versorgt wird man nur in staatlichen Krankenhäusern, verbunden mit sehr langen Wartezeiten. Wer sich von privaten niedergelassenen Ärzten behandeln lässt, wird auch entsprechend behandelt, nämlich als selbstzahlender Privatpatient. Die Kosten erstattet die GKV in der Regel nicht zurück. Viele Ärzte in staatlichen Kliniken erkennen überdies die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) nicht an, zu lange dauert ihnen der Erstattungsprozess. Sehr häufig ist dies etwa der Fall in spanischen Gesundheitseinrichtungen.

Hinzu kommt, dass die GKV den Krankenrücktransport ins Heimatland nicht bezahlt. Es ist schon mehr als einmal vorgekommen, dass Rentner auf Transportkosten in Höhe von 10.000 bis 40.000 Euro sitzengeblieben sind. Deshalb sollte jeder, der für kurze oder längere Zeit ins Ausland geht mindestens eine Reiseversicherung abschließen. Aber Obacht: Noch bieten die meisten Anbieter nur einen begrenzten Schutz im Jahr. Auch wenn es sich um Jahrespolicen handelt, so ist die Versicherbarkeit in der Regel nur auf sechs bis acht Wochen begrenzt. Diese gelten kumulativ, also anhäufend. Deshalb sind sie mit Jahresbeiträgen von durchschnittlich sechs bis 20 Euro auch so günstig. Bemerkt ein Versicherer, dass ein Kunde die Versicherung öfter in Anspruch nimmt als vertraglich vereinbart oder für geplante Eingriffe verwendet (Reiseversicherungen gelten nämlich nur für plötzliche auftretende Krankheiten oder medizinische Notfälle), so ist der Schutz passé. Ein solches Szenario hat schon manch einen Auswanderer im Ruhestand in den finanziellen Ruin getrieben.

Rentner, die es temporär oder sogar für immer ins Ausland zieht, sollten niemals ohne eine private Auslandskrankenversicherung das Land verlassen. Das größte Problem hierbei ist jedoch, dass es kaum Anbieter gibt, die Personen ab einem Alter von 67 Jahren versichern. Zu groß ist das Risiko, dass sie zu hohe Kosten verursachen. Wer also bereits vor dem Ruhestand plant, ins Ausland auszuwandern, sollte möglichst vor dem Renteneintrittsalter eine entsprechende Police abschließen und notfalls in den sauren Apfel beißen und Beiträge zahlen, ohne Leistungen in Anspruch zu nehmen. Ohne eine Krankenversicherung an Bord ist der Traum vom Ruhestand unter Palmen schneller ausgeträumt als man sich vorstellen kann.

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Besonderheiten bei der Pflegeversicherung

Und noch etwas sollten sich potenzielle Auslandsrentner unbedingt vergegenwärtigen: Wer im Ausland zum Pflegefall wird, hat außerhalb der Heimat kaum Anspruch auf Sachleistungen. Selbst bei kurzen Aufenthalten entfällt etwa der Anspruch auf Sachleistungen. Lediglich das Pflegegeld wird weiterhin gewährt. Dies allerdings nur, wenn der Aufenthalt eines Betroffenen in einem EU- oder EWR-Staat sowie in der Schweiz ist. In allen anderen Ländern haben Pflegebedürftige nur maximal sechs Wochen pro Kalenderjahr Anspruch auf Geldleistungen. Und wer länger als acht Jahre im Ausland lebt und keine Beiträge in die Pflegeversicherung gezahlt hat, dem gewährt der Staat nach der Rückkehr nach Deutschland keinerlei Anspruch auf irgendwelche Leistungen im Pflegefall. Wer dies vermeiden möchte, sollte zwingend eine Anwartschaftsversicherung für die Pflegeversicherung abschließen, um den Anspruch auf Leistung aufrecht zu halten.

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