Hoffnungsträger Pflegezusatzversicherung? Während der privaten Krankenversicherung im Jahr 2015 erneut 47.100 Vollversicherte verloren gingen (der Versicherungsbote berichtete), zeigt sich immerhin bei staatlich geförderten Pflege-Bahr-Policen eine positive Entwicklung. Der Bestand stieg im Vorjahr um 22,4 Prozent auf nun 683.500 Verträge an, wie die Wirtschaftszeitung „Euro am Sonntag“ (18.06.) mit Berufung auf einen PKV-Sprecher berichtet.

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Zuwachs deutlich ausgebremst

Der Positivtrend beinhaltet ein großes „Aber“, denn der Zuwachs bei Pflege-Bahr verlangsamte sich gegenüber dem Vorjahr. Noch 2014 konnte die Branche ein Plus von 55,3 Prozent vermelden. Und so wurde die Erwartung des PKV-Verbandes, die Grenze von einer Million Abschlüssen zu knacken, wieder enttäuscht. Der PKV-Verband gibt seine Jahreszahlen für 2015 am kommenden Donnerstag offiziell bekannt.

Pflege-Bahr soll Anreize für mehr private Pflegevorsorge schaffen

Die geförderte Pflegezusatzversicherung war Anfang 2013 von der schwarz-gelben Bundesregierung mit dem „Gesetz zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung“ (PNG) eingeführt worden. Wer die Versicherung abschließt, bekommt unter gewissen Voraussetzungen monatlich 5 Euro Zusatz vom Staat für eine Pflegetagegeldversicherung. Namensgeber ist der frühere Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP), dessen Kabinett federführend bei der Einführung war.

Ziel der Bundesregierung war es, mehr Anreize für eine private Pflegevorsorge zu geben, da die gesetzliche Pflegeversicherung nur einen Teil der entstehenden Kosten im Pflegefall abdeckt. Je nach Pflegestufe kann eine Deckungslücke von bis zu 1.700 Euro monatlich entstehen, wenn eine Person stationär im Pflegeheim betreut werden muss. Im schlimmsten Fall werden dann die Kinder zur Kasse gebeten, sollte die Rente der betroffenen Person nicht ausreichen.

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Pflege-Schutz trotz Vorerkrankung

Laut Gesetz darf bei einer Pflege-Bahr-Police kein Antragsteller aufgrund von Vorerkrankungen, Alter oder gesundheitlichen Risiken abgewiesen werden. Nur wer bereits eine Pflegestufe zugesprochen bekam, darf einen solchen Vertrag nicht zeichnen. Diese Regelung hat allerdings auch einen Nachteil: mitunter sind die staatlich geförderten Verträge teurer als andere private Pflegeversicherungen, weil die Anbieter keine Risikoeinstufung vornehmen dürfen. Deshalb befürchten die Versicherer, dass sich besonders viele Ältere und Kranke in den Tarifen wiederfinden, die statistisch auch höhere Pflegekosten erzeugen.

Euro am Sonntag