IKK Classic - Ruf mich an, sonst komme ich!
Gesetzliche Krankenversicherung – Wehe, wenn ein Versicherungsvermittler seine Kunden zum Handeln zwingen würde. Bei der IKK Classic, immerhin eine gesetzliche Krankenkasse, scheint es dagegen völlig normal zu sein, dem Kunden keine Wahl zu lassen. Nachdem ein Kunde seine Mitgliedschaft beendet hatte, wollte die IKK einen Berater zum Hausbesuch vorbeischicken. Um diesen Besuch zu verhindern, musste der Versicherte innerhalb einer Frist von nicht einmal 24 Stunden tätig werden.
IKK Classic lässt keine Wahl
Aus dem Brief der IKK Classic, der Versicherungsbote vorliegt, geht deutlich hervor, dass sich der Kunde zwangsweise bei der IKK melden muss, wenn er vermeiden will, dass der Außendienst der IKK Classic bei ihm zu Hause aufschlägt. Der Kunde ist also ohne Wahl - bei einer gesetzlichen Krankenkasse! Der Wechsel seiner gesetzlichen Krankenkasse soll nach dem Willen des Gesetzgebers für Verbraucher einfach sein, hat aber offensichtlich Nebenwirkungen – zumindest bei der IKK Classic.
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Weniger als 24 Stunden
Um den Besuch der IKK Classic in seinen heimatlichen Räumen zu verhindern, blieben dem betroffenen Kunden weniger als 24 Stunden. Der Kunde fand den Brief der IKK Classic an einem Freitag-Abend in seinem Briefkasten vor. Freitags hat die IKK Classic allerdings nur bis 15:00 Uhr Sprechzeit. Am Wochenende ist keine Öffnungszeit. Bleibt zur "Pflichtrückmeldung" nur der Montag von 7:30 Uhr bis 17:00 Uhr. Erreicht man in dieser Zeit niemanden, dann steht die IKK Classic am darauffolgenden Tag vor der Tür (siehe Snapshot).
Übler Rückgewinnungsversuch mit Zwang zu Telefonat oder Termin?
Man stelle sich vor, dass Versicherungsvermittler solche Schreiben versenden würden, wenn Kunden ihre Versicherung kündigen. Das hätte wohl umgehend ein entsprechendes Medienecho. Fast selbstverständlich darf damit gerechnet werden, dass in den entsprechenden Medien dann Worte wie "verbraucherfeindlich" oder gar "Kloppertruppe" fallen würden. Gesetzliche Krankenkassen wie die IKK Classic scheinen da über einen Freifahrtschein zu verfügen.
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Alles rechtlich korrekt?
Ob die IKK Classic sich hier tatsächlich noch im gesetzlichen Rahmen bewegt wird Versicherungsbote recherchieren. Schon allein deshalb, weil es angesichts des Schreibens der IKK Classic fraglich erscheint, ob für gesetzlichen Versicherer und Vermittler aus der Privatversicherungswirtschaft gleiches Recht oder zumindest der gleiche moralische Anspruch gilt.