Zwar sei die Beitragssituation für viele Vollversicherte in der privaten Krankenversicherung (PKV) trotz abgesenkter Rechnungszinsen auch 2016 „relativ entspannt“, schreibt das Ratinghaus Assekurata in einer Pressemitteilung. Zuletzt moderat angepasste Beiträge der PKV dürften demnächst aber wieder stärker angehoben werden müssen. Für die letzten 14 Jahre hat das Ratinghaus durchschnittlich 4,7 Prozent Beitragsanstieg ermittelt; zum Vergleich bei Beamten mit Beihilfeanspruch nur 2,7 Prozent. „Die Angst vor steigenden Beiträgen verunsichert Kunden und Vermittler beim Neuabschluss und führt im Ergebnis zu anhaltenden Bestandsrückgängen“, sagt Assekurata in seiner Mitteilung.

Anzeige

PKV: 47.000 weniger Vollversicherte

Die Zahl der Vollversicherten ist 2015 um 47.100 oder ein halbes Prozent zum vierten Mal in Folge gesunken. Hauptgrund für diesen Abrieb bei der Vollversicherung sei der rückläufige Zufluss aus der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), welcher sich von 2009 bis 2014 mehr als halbiert hat. „Der negative Trend in Form von Bestandsverlusten in der Vollversicherung dürfte sich auch 2016 nicht umkehren“, prognostiziert Gerhard Reichl von Assekurata.

Weiter sagt Reichl: „Wachstum ist in der Vollversicherung somit weiterhin nicht in Sicht. Zu groß scheinen im Zuge der Niedrigzinsen die Verunsicherung und die Angst vor der Unbezahlbarkeit der PKV-Beiträge im Alter auf Seiten der potenziellen Kunden aber auch der Vermittler zu sein.“ Auch in der Sparte Pflege sei wegen des zweiten Pflegestärkungsgesetzes und zu erwartendem weiterem Sinken des Rechnungszinses mit spürbaren Beitragserhöhungen zu rechnen.

Zusatzpolicen mit kleinem Plus

Der Verkauf von Zusatzpolicen für gesetzlich Krankenversicherte hat sich nach Erhebungen des Ratinghauses positiv entwickelt und stiegen im Jahr 2015 gegenüber dem Vorjahr um gut 340.000 Stück auf jetzt 24,77 Millionen Verträge. Ein Plus von 1,7 Prozent. „Unsere Analysen zeigen jedoch, dass es der PKV gelingt, das Prämienniveau im Alter bezahlbar zu halten“, stellt Gerhard Reichl fest und nennt Durchschnittsbeiträge der über 70-jährigen PKV-Versicherten in den Nicht-Beihilfe-Tarifen mit „rund 420 € bei den Männern und 460 € bei den Frauen auf einem angemessenen Niveau.“

Der Assekurata-Durchschnitt, so das Unternehmen in seiner Pressemitteilung, deckt nach vollversicherten Menschen rund 60 Prozent des PKV-Marktes ab. Für ältere Versicherte mit Vertragsbeginnen vor 2009 habe sich bei Zahlungsschwierigkeiten der Versicherten der Standardtarif als „wirksame Alternative“ Alternative bewährt. Hier liegt der Beitrag nach Angaben des PKV-Verbandes für Nicht-Beihilfeberechtigte im Durchschnitt bei lediglich 280 €.

Unternehmenszins 3,00 Prozent erwartet

„Nach unserer Auffassung sollte die Politik diesen Sozialtarif auch den Unisex-Versicherten zugänglich machen“, fordert Gerhard Reichl. Der Zulauf in den Standardtarif hat sich seit 2014 deutlich abgeschwächt. 2015 hat sich der Bestand gerade einmal um 300 Personen oder 0,66 % auf 45.800 vergrößert (2014: 0,22 %). Ein Grund hierfür dürften die zuletzt moderaten Beitragsanpassungen in der Vollversicherung sein.

Von 2011 bis 2016 hat sich der aktuarielle Unternehmenszins AUZ im Assekurata-Durchschnitt um minus 0,9 Prozentpunkte von 3,91 auf voraussichtlich 3,01 Prozent verringert. „Kurz- bis mittelfristig scheint damit ein Rechnungszins von 2,0 Prozent für den Großteil der PKV-Unternehmen durchaus realistisch, was aber mit Beitragsanpassungen einhergeht“, so Gerhard Reichl.

Gerade in der Pflegeversicherung, die aufgrund altersbedingt steigender Leistungen einen langen Ansparprozess beinhaltet, mache sich ein niedrigerer Rechnungszins in der Beitragserhöhung besonders bemerkbar. So müsste ein 30-Jähriger bei einer Absenkung des Rechnungszinses von 2,75 auf 2,00 Prozent bei einem Neuabschluss für den gleichen Tarif fast ein Drittel mehr bezahlen als heute. Neben drohenden Zinssenkungen sorge auch das zweite Pflegestärkungsgesetz dafür, dass die Beiträge 2017 der privaten Pflegepolicen steigen würden. Dies gelte auch für Alttarife, die wegen der Gesetzesänderung angepasst würden.

Anzeige