Riester-Rente rechnet sich auch für Geringverdiener
Die Riester-Rente lohne sich auch für Geringverdiener, sagt der Vorstandschef der Deutschen Rentenversicherung, Christian Amsinck. Denn neue Zahlen zeigen: die Mehrheit der Zulagenempfänger verdient weniger als 30.000 Euro im Jahr. Die Riester-Rente sei „insbesondere für Geringverdiener und Kindererziehende vorteilhaft“, schlussfolgert Amsinck – und verschweigt, dass die Bezüge auf die Grundsicherung im Alter angerechnet werden.
Es ist eine oft vorgebrachte Kritik an der staatlich geförderten Altersvorsorge: Geringverdiener riestern nicht! Doch laut dem Vorstandsvorsitzenden der Deutschen Rentenversicherung Bund, Christian Amsinck, trifft diese Behauptung nicht zu. Auf der Vertreterversammlung der DRV in Bremen legte Amsinck neue Zahlen über Zulagen und Steuervorteile vor, die belegen sollen, dass sich Riester gerade für Menschen mit kleinem Lohnbeutel rechne.
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63 Prozent der Zulagenempfänger haben weniger als 30.000 Euro Jahreseinkommen
Wie der Tagesspiegel berichtet, beruft sich Amsinck auf neue Zahlen der „Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen“, also jener Einheit bei der Rentenkasse, die mit der Verwaltung der Riester-Zulagen betraut ist. Demnach haben im Beitragsjahr 2012 rund 10,8 Millionen Riester-Sparer Zulagen beziehungsweise Steuervergünstigungen erhalten. Der Clou: die Mehrheit dieser Sparer, nämlich 63 Prozent, erzielte ein Bruttoeinkommen von weniger als 30.000 Euro pro Jahr. Fast 25 Prozent von ihnen lagen sogar unter 25.000 Euro. Neuere Zahlen zur Riester-Förderung liegen derzeit nicht vor.
Die Riester-Rente bietet eine Kombination aus steuerlicher Förderung sowie Zulagenförderung und damit ein Angebot, „das insbesondere für Geringverdiener und Kindererziehende vorteilhaft ist“, zitiert der Tagesspiegel den DRV-Vorsitzenden. Die volle Förderung erhalten Riester-Sparer freilich nur, wenn sie mindestens vier Prozent des Vorjahresgehalts (nach Zulagenabzug) in den Vertrag einzahlen. Derzeit beträgt die Grundzulage 154 Euro im Jahr, für jedes weitere Kind packt der Staat noch einmal bis zu 300 Euro obendrauf.
Und die Anrechnung auf die Grundsicherung?
Ein Detail verschweigt Amsinck in seinem Lobgesang auf die Riester-Rente, und zwar ein wichtiges: Die Bezüge aus staatlich geförderten Renten werden im Alter auf die Grundsicherung angerechnet. Einen Anspruch auf Grundsicherung haben laut Sozialgesetzbuch nur Rentner, die ihren Bedarf nicht durch eigenes Vermögen und Einkommen (inklusive das des Ehepartners) decken können. Renten und Pensionen jeder Art zählen aber als Einkommen - das Sozialamt würde die Riester-Rente mit der Grundsicherung verrechnen.
Im Klartext: wer ein Leben lang nur ein sehr niedriges Einkommen erzielt, muss damit rechnen, dass ihm die private Altersrente vom Staat wieder weggenommen wird, wenn er in den Ruhestand wechselt. Der Riester-Sparer hätte im schlimmsten Fall keinen Cent mehr als ein Geringverdiener, der während seines Erwerbslebens komplett auf Privatvorsorge verzichtete. Würde ein Versicherungsmakler im Beratungsgespräch diesen Sachverhalt nicht ansprechen, könnte er sehr wahrscheinlich wegen Falschberatung haftbar gemacht werden - sind doch die Vermittler verpflichtet, auch über die Nachteile einer Vorsorgeform aufzuklären.
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Der Versicherungsdachverband GDV fordert deshalb Reformen. Wer privat vorsorgt, soll einen Freibetrag für seine Riester-Rente erhalten, der nicht von der Grundsicherung abgezogen wird, appelliert der Verband an die Politik. Dies auch vor dem Hintergrund, dass die Zahl der Grundsicherungs-Empfänger im Alter stetig zunimmt: Zum Jahresende 2015 waren 1,038 Millionen Ruheständler auf entsprechende Sozialleistungen angewiesen. Laut Statistischem Bundesamt hat sich die Zahl der Bedürftigen in den letzten elf Jahren mehr als verdoppelt.
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