Hausratversicherung - Zahl der Fahrraddiebstähle verbleibt 2015 auf Rekordniveau
Die Zahl der Fahrraddiebstähle bleibt auf einem Rekordniveau. 2015 wurden in Deutschland 200.000 versicherte Fahrräder gestohlen, wie der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) anhand vorläufiger Zahlen berichtet. Die Hausratversicherer zahlten in der Summe rund 100 Millionen Euro an geschädigte Fahrradbesitzer aus.
„Drahtesel benötigen immer einen Tritt“, so spottete einst die deutsche Lyrikerin und Fotografin Almut Adler. Doch damit nicht genug: Wer sich in Deutschland auf sein Fahrrad schwingt, sollte immer auch ein gutes Fahrradschloss dabeihaben, wie aktuelle Zahlen des Versicherungsdachverbandes GDV zeigen. Demnach wurden im Jahr 2015 bundesweit 200.000 versicherte Räder gestohlen: das sind 548 pro Tag!
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Für die entwendeten Räder mussten die Hausrat- und Fahrradversicherer rund 100 Millionen Euro leisten, wie der GDV weiter berichtet. Der durchschnittliche Schaden lag bei 520 Euro je Velo. Weil aber die Versicherer tatsächlich nur jene gestohlenen Bikes erfassen, für die im Rahmen einer Hausrat- oder Fahrradversicherung Schutz besteht, ist die tatsächliche Summe der entwendeten Räder noch weit beachtlicher. Insgesamt hat die Polizei im Jahr 2015 rund 335.000 Fahrraddiebstähle gezählt – was einen leichten Rückgang gegenüber dem Vorjahr von 1,3 Prozent entspricht.
Diebstahlhochburgen: Bremen, Berlin und Hamburg
Erwartungsgemäß sind die deutschen Großstädte für Radbesitzer ein besonders unsicheres Pflaster. Laut polizeilicher Kriminalstatistik werden in Bremen pro 100.000 Einwohner über 1.000 Fahrräder entwendet – das ist bundesweiter Rekord. Nur knapp dahinter platziert sich Hamburg mit rund 977 Diebstählen je 100.000 Einwohner, während Berlin mit 929,3 Schadensfällen den dritten Rang „erkämpft“. Vergleichsweise sicher ist es hingegen im Saarland (knapp 110 Diebstähle je 100.000 EW) sowie Rheinland-Pfalz (189 Diebstähle).
Hausratversicherung: Ein Blick in die Vertragsbedingungen ist Pflicht!
Werden Fahrräder aus verschlossenen Abstellräumen, Kellern oder Wohnungen gestohlen, zahlt in der Regel die Hausratversicherung für den Diebstahl. Nicht so, wenn das Rad auf der Straße entwendet wird: Hierfür muss eine entsprechende Fahrradklausel in den Hausrat-Vertrag eingeschlossen sein oder eine eigenständige Fahrradversicherung abgeschlossen werden. Von den insgesamt 26 Millionen Hausratversicherungsverträgen verfügen rund 40 Prozent über eine Fahrradklausel, so der GDV.
Bei Abschluss eines entsprechenden Vertrages lohnt ein Blick in den Versicherungsschein. Die meisten Versicherer leisten bis zu einer Höchstsumme, die je nach Anbieter sehr verschieden ausfallen kann. Üblich ist es, als Summe für entwendete Räder einen bestimmten Prozentsatz des gesamten versicherten Hausrates festzulegen. Ist der Hausrat beispielsweise mit 50.000 Euro versichert und der Fahrraddiebstahl mit einem Prozent davon, so entschädigt der Versicherer den Diebstahl je nach Wiederbeschaffungswert mit bis zu 500 Euro. Wer ein teures Luxusbike fährt, muss die Versicherungssumme entsprechend höher vereinbaren.
Ältere Verträge enthalten oft noch die so genannte Nachtausschlussklausel. Sie schließt Versicherungsschutz bei Fahrraddiebstahl zwischen 22.00 Uhr und 6.00 Uhr aus, wenn sich das Fahrrad außerhalb der Wohnung befindet. In aktuellen Policen wurde diese Klausel abgeschafft.
Zudem legen die Versicherer Wert darauf, dass es den Langfingern nicht zu einfach gemacht wird. Manche Versicherungen leisten nur dann, wenn das gestohlene Rad polizeilich registriert war. Eine Registrierung ist in den meisten Städten kostenfrei bei der Polizei möglich. Grundsätzlich sollte man auf eine Fahrrad-Kodierung nicht verzichten, also in verschlüsselter Form Wohnort, Adresse und Initialen eingravieren lassen. Denn die Polizei hat oft das Problem, dass sie Räder zwar sicherstellen kann – aber gar nicht weiß, wem das Bike gehört!
Fahrradschloss: Fünf bis zehn Prozent des Radneupreises investieren
Angesichts der hohen Schadenszahlen rät der GDV dazu, beim Kauf eines Fahrradschlosses nicht an der falschen Stelle zu sparen. „Als Faustregel gilt, fünf bis zehn Prozent des Radneupreises in das Schloss zu investieren“, empfiehlt Alexander Küsel, Leiter der Schadenverhütung beim Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).
Auch sollte das Rad immer an einem unbeweglichen Gegenstand angeschlossen werden, etwa an einer Rad-Abstellstange oder einem Laternenpfahl. Fahrraddiebe hätten nicht viel Zeit – wenn sie länger als drei Minuten brauchen um ein Schloss zu knacken, brechen sie ihr Vorhaben meist ab, erklärt Küsel.
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Ob ein Fahrradschloss sicher ist, können Radfahrer anhand der Sicherheitsstufe erkennen, die viele Hersteller ausweisen. Die Stufen 7-10 bieten guten Schutz, 1-3 hingegen sind für geübte Langfinger kaum ein Hindernis. Bügel-, Falt- oder Kettenschlösser sind im allgemeinen robuster als einfache Spiralschlösser, die sich leicht aufsägen oder aufknipsen lassen.