Hätte, hätte, Fahradkette ... Hätten laut „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ (FAZ) rund 30.000 Kreditkunden der Sparkassen ihren Kreditvertrag rechtzeitig nachträglich widerrufen, dann wüssten sie heute, dass ihr Rückzug von Erfolg gekrönt gewesen wäre. Ihre Kredite wären im Rückwärtsgang neutralisiert worden; Kündigungsfristen für teure Zinskonditionen etwa hätten sich in Luft aufgelöst. Das waren die Konjunktive „hätten“, „wüsste“, „wäre“, die dem Betroffenen Bankschuldner statt praktischem Nutzen hinterher nur noch einen Erkenntniswert liefern, volkstümlicher auch als Treppenwitz bekannt.

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Bankirrtum zu wenigen Gunsten

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat zwar am vergangenen Dienstag die Widerrufsklausel der Sparkasse Nürnberg kassiert (Az. XI ZR 564/15). Aber dieses Urteil des höchsten deutschen Gerichts wirkt sich nur für diejenigen Kreditkunden der Sparkassen aus, die bereits bis 22. Juni zur Tat geschritten waren...

... und ihren Kreditvertrag nachträglich widerrufen haben, also hatten. Oder konkreter: hätten. Noch im Frühjahr dachten auch viele Experten, dass das schon früher vom BGH in einem Grundsatzurteil ausgesprochene „ewige“ Widerrufsrecht wegen falschem Kleingedruckten im Vertrag mit der Bank sozusagen dauernd weiter gilt. Gilt nicht. Nicht mehr, seitdem der Gesetzgeber nach dem 22. Juni 2016 den Widerrufsjoker eingezogen hat.

Also hat der BGH-Prozess Sparkasse Nürnberg ./. Verbraucher nur eine Auswirkung: Laut FAZ lediglich „einige hundert“ Kreditkunden wissen nun, dass ihr Joker zieht. Diese Kunden können hoffen, zum Beispiel ohne Vorfälligkeits-Entschädigungen aus langlaufenden Kreditverträgen herauszukommen und billig umzuschulden. Für die anderen rund 30.000 Nicht-Widerufer gilt: hätten sie doch rechtzeitig widerrufen.

Chronisch infektiöses Formularversagen

Die im Monopoly um Kredite und Spät-Widerruf jetzt zur Rückabwicklung eines Kredits verurteilte Sparkasse Nürnberg nutzte wie viele andere Großkassen ebenfalls ein im Sparkassen-Universum weitverbreitetes Textmuster für die Widerrufserklärung im Kleingedruckten ihrer Kreditverträge. Pars pro toto, das Kleine steht für das Gesamte. Das BGH-Urteil wirkt nicht nur direkt gegen die Nürnberger Kasse, sondern infiziert juristisch mittelbar auch alle Kreditverträge derjenigen Sparkassen, die das – wie wir nun wissen verunglückte - Textmuster zum Widerruf beinhalteten.

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Die Sparkasse Nürnberg hatte also nur Pech, dass sie sich bei ihrer Widerrufsklausel eines Musters aus dem Papier-Fundus der Sparkassenorganisation bediente. Und weil viele andere Kassen diesen - jetzt vom BGH sozusagen als chronisch erkannten - Formularversager bei ihren Krediten ebenfalls verwendeten, erklärt sich die von der FAZ geschätzte Zahl von 30.000 potenziell betroffenen Verträgen plausibel. Tatsächlich drohen aber nur „einige hundert“ Kredite zu platzen, berichtet die FAZ, und meint die Fälle, in denen die Kunden noch rechtzeitig vor dem 22. Juni den „Widerrufsjoker“ gezogen haben.