Berufsunfähigkeitsversicherung - nicht auf eigene Faust abschließen
Der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist wichtig, aber Kunden sehen sich mit einer Rosinenpickerei der Versicherer konfrontiert: Beschäftigte mit Risikoberufen oder Vorerkrankungen müssen saftige Aufschläge fürchten oder ihnen wird der Schutz ganz verweigert. Weil die Annahmepraxis der Versicherer ganz verschieden ist und nicht jeder Anbieter gleichermaßen streng aussiebt, rät nun eine Expertin, für die Antragstellung einen Versicherungsexperten hinzuzuziehen.
Wer eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen will, sollte dies nicht auf eigene Faust versuchen, sondern einen unabhängigen Versicherungsexperten hinzuziehen. Darauf macht aktuell die Zeitung „Euro Magazin“ aufmerksam und beruft sich auf eine Einschätzung von Bianca Boss, Pressesprecherin beim „Bund der Versicherten“ (BdV).
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Der Grund: Wird ein Antrag abgelehnt, etwa aufgrund einer Vorerkrankung, landet der Antragsteller automatisch im sogenannten Hinweis- und Informationssystem der Versicherungswirtschaft (HIS). „Eine Ablehnung verringert die Erfolgsaussichten von Anträgen bei anderen Anbietern“, wird Boss von dem Wirtschaftsmagazin zitiert.
HIS – Schwarze Liste der Versicherungsbranche
Das HIS ist eine Art schwarze Liste der Versicherungsbranche, vergleichbar mit der Auskunftei Schufa für die Kreditwürdigkeit von Privatpersonen. Hier werden Kunden erfasst, die entweder auffällige Risiken haben oder sich gar durch häufige Schadensmeldungen des Versicherungsbetrugs verdächtig machen.
Alle Versicherer haben Zugriff auf die Liste. Die Einwilligung des Versicherungskunden ist für einen Eintrag in die Auskunftei nicht erforderlich. Betreiber ist die informa HIS GmbH mit Sitz in Baden-Baden, die im Auftrag des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) die Daten sammelt.
Zwar bedeutet es nicht automatisch, dass einer Person der Abschluss einer Versicherung verweigert werden kann, wenn sie in der Liste erscheint. Aber es erschwert den Neuabschluss eines Vertrages deutlich. Sachbearbeiter, die auf HIS-Einträge stoßen, prüfen Anträge auf Versicherungsschutz besonders gründlich. Auch Prämienerhöhungen drohen, wenn man in der Auskunftei vermerkt ist.
Anonyme Voranfragen erhöhen Chance auf Abschluss einer BU-Versicherung
Deshalb ist es ratsam, per anonymer Voranfrage zu ergründen, ob überhaupt Chancen auf den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung beim gewünschten Anbieter bestehen. Diese Voranfrage können interessierte Kunden bei Versicherungsberatern oder -maklern einholen. In der Regel wird der Vermittler die Anfrage an mehrere Versicherer gleichzeitig richten. Das erhöht die Chancen, einen preiswerten Vertrag zu erhalten.
Dies bestätigen auch die Erfahrungen des Versicherungsmaklers Helge Kühl, der für die Zeitschrift „Ökotest“ vor einigen Jahren mehr als 5.000 Anfragen für 1.100 Personen ausgewertet hat. In einem ersten Versuch habe er seine Anfragen an nur drei Versicherer gerichtet, mit bitterem Ergebnis: lediglich in vier Prozent der Fälle habe er ein akzeptables Angebot erhalten. Im Schnitt seien pro Kunden fünf Anläufe nötig gewesen, bis mindestens ein guter Vertrag zum vernünftigen Preis offeriert wurde.
Wegen Fehlern in Auskunftei ist Selbstauskunft ratsam
Wie aber erfährt ein Verbraucher, ob er bereits in der schwarzen Liste der Versicherer vermerkt ist? Hier können Kunden von ihrem Auskunftsrecht Gebrauch machen. Auf Antrag muss die Auskunftei einmal pro Jahr kostenlos informieren, welche Daten sie bereits erhoben hat. In der Regel ist der Antrag schriftlich zu stellen. Wie das funktioniert und was es dabei zu beachten gilt, erfahren Versicherungskunden auf der Webseite des Hinweis- und Informationssystems.
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Eine solche Selbstauskunft wird vom Dachverband der Verbraucherzentralen (VZBV) übrigens ausdrücklich angeraten. Denn bei den Einträgen komme es immer wieder zu Fehlern. So könne es gerade bei der Wohngebäude- und Hausratversicherung schnell zu einer Häufung von Schadensfällen kommen. Im Sommer wird das Fahrrad aus dem Keller gestohlen, im Herbst geht ein Fenster wegen eines Hagelschlags kaputt: Schon sieht man sich zu Unrecht des Versicherungsbetrugs verdächtigt. Bei Fehlern können Kunden eine Korrektur der Daten fordern.