Umorganisationsklausel in der Berufsunfähigkeitsversicherung - Wieso? Weshalb? Warum?
Die Umorganisationsklausel in Berufsunfähigkeits-Verträgen stellt gerade für Unternehmer und Selbständige eine gefährliche Stolperfalle dar. Wir haben Biometrie-Experte Philip Wenzel, Versicherungsmakler bei Freche Versicherungsmakler in Kemnath, 5 Fragen zur Umorganisationsklausel gestellt.
1. Versicherungsbote: Bei Selbständigen oder Freiberuflern prüfen Versicherer auch eine mögliche Umorganisation des Betriebes, um die Zahlung einer BU-Rente zu vermeiden. Warum ist diese Umorganisationsklausel für Versicherer wichtig?
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Philip Wenzel:: Die Versicherer sparen schlicht Geld, wenn sie die Pflicht zur Umorganisation in ihren Vertragsbedingungen festschreiben…
2. Warum sollten Vermittler bewusst auf diese Klausel achten?
Damit der Kunde tatsächlich den Schutz erhält, für den er bezahlt. Um ein Beispiel zu nennen: Ein Koch geht jeden Tag auf den Markt, um Gemüse auszuwählen. Wegen der Bandscheiben kann er die Kisten nicht mehr in den Lieferwagen heben und auch nicht Auto fahren. Ein sinnvolles Arbeitsergebnis ist nicht mehr möglich, also BU. Mit einer 450-Euro-Kraft, die fährt und hebt, geht´s aber wieder. Ist eine Umorganisationsklausel vereinbart, kann der Versicherer mit Verweis darauf die Zahlung einer Rente verweigern.
3. Auf welche Details sollten Kunden und Vermittler in den Klauseln achten?
Grob sollten Vermittler und Kunden bei der Umorganisationsklausel auf folgende Punkte achten: 1. Für wen gilt die Klausel? Also nur Selbständige oder auch Gesellschafter oder Angestellte mit Weisungsbefugnis? Eine Erweiterung des Personenkreises auf Angestellte mit Direktionsbefugnis kann zu Abgrenzungsproblemen im Leistungsfall führen. 2. Wie genau sind Aufwand und Einkommenseinbußen definiert?
Manche Versicherer bieten eine Geldleistung an, wenn es tatsächlich zu einer Umorganisation kommt. Auch sollte darauf geachtet werden, ob Unterstützung zur Umorganisation und Reha geleistet wird, da der Selbständige in der Regel wieder arbeiten will.
4. Bei der Umorganisationsklausel ist es wichtig, dass die Höhe einer zumutbaren Einkommensreduzierung im Falle der Umorganisation genau definiert ist. Wie hoch soll diese maximal sein?
20 Prozent ist der Standard und so wird derzeit auch geurteilt. Eine Summenbegrenzung ergibt wenig Sinn, da es für den einen viel, für den anderen lächerlich wenig ist.
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5. Warum sollten Vermittler auch bei Nicht-Selbstständigen Wert auf den Verweis zur Umorganisation des Betriebes legen?
Man weiß nie, was kommt. Fast jeder Beruf kann in eine Selbständigkeit münden.