Es droht eine „Vorsorgelücke“

Bedenklich ist die fehlende Vorsorgebereitschaft auch deshalb, weil die gesetzliche Pflegeversicherung häufig nicht ausreicht, um alle anfallenden Pflegekosten aufzufangen. Ein Beispiel: Die durchschnittlichen monatlichen Kosten für eine Betreuung im Heim betragen in Pflegestufe III mehr als 3.300 Euro. Werden alle Leistungen aus der Pflegepflichtversicherung abgezogen, bleibt immer noch ein Restbetrag von über 1.700 Euro.

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Das kann auch bittere Konsequenzen für die Angehörigen des Betroffenen haben. Sind die Eltern bzw. Großeltern nicht mehr in der Lage, eigenständig für ihren Lebensunterhalt aufzukommen, sind Kinder oder Enkel nach § 1601 BGB unterhaltspflichtig.

Udo Corts, Mitglied des Vorstands der Deutschen Vermögensberatung AG (DVAG), unterstreicht: „Für die letzte Lebensphase wünscht man sich eine aktive Teilnahme am gesellschaftlichen Leben. Dabei muss auch das Pflegerisiko bei der Planung des Lebensabends berücksichtigt werden. Hier wird jeder Einzelne seine Zukunft noch stärker in die eigene Hand nehmen müssen: Die zusätzliche private Vorsorge wird immer wichtiger!“

INSA-Meinungstrend: Die Mehrheit der Bundesbürger fürchtet, im Alter ein Pflegefall zu werden.

Zwei Drittel wollen nicht, dass Kinder für Pflegekosten aufkommen müssen

Angesichts der niedrigen Vorsorgebereitschaft überrascht ein weiteres Ergebnis: Die deutliche Mehrheit der Bundesbürger (65 Prozent) will nicht, dass die eigenen Kinder später für die Pflegekosten aufkommen müssen. Besonders mit zunehmenden Alter steigt die Zustimmung zu dieser Aussage. Die Wahrscheinlichkeit, dass Kinder später zu Kasse gebeten werden, ist bei fehlender Absicherung aber sehr hoch. Im oben genannten Beispiel würde sich die entstehende Vorsorgelücke innerhalb eines Jahres auf 20.400 Euro summieren – in zehn Jahren auf 204.000 Euro. Viele Haushalte können allein mit Erspartem diese Mehrkosten nicht auffangen.

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Deshalb ist eine private Pflegezusatzversicherung zu empfehlen. Folgende Modelle bieten sich dem Kunden an:

  1. Bei der Pflegetagegeldversicherung erhält der Versicherte täglich einen vorher vereinbarten Betrag, der ihm frei zur Verfügung steht.
  2. Die Pflegerentenversicherung ist eine Art Kombination aus Sparvertrag und Versicherung. Im Pflegefall zahlt der Versicherer eine monatliche Rente, die dem Versicherten zur freien Verfügung steht.
  3. Die Pflegekostenversicherung übernimmt die Mehrkosten für eine professionelle Betreuung, wenn die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung nicht ausreichend sind. Weil hier das Geld nicht frei verfügbar ist und jede Leistung genauestens dokumentiert werden muss, ist diese Police am wenigsten zu empfehlen.