Die Bausparkassen halten weiterhin an ihrer Politik der letzten Jahre fest, Kunden mit hochverzinsten Altverträgen, die bereits zuteilungsreif sind, vor die Tür zu setzen. Das berichtet die Deutsche Presse-Agentur (dpa) auf Basis einer eigenen Umfrage unter der Instituten. Die größte Kündigungswelle erreichte die Branche 2015, als über 200.000 Altverträge aufgelöst wurden. Doch ein Ende der Rauswürfe ist nicht in Sicht.

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60.000 Kündigungen im laufenden Jahr erwartet

Nach Branchenschätzungen dürften auch in diesem Jahr wieder rund 60.000 Sparer ihre Kündigung erhalten. Betroffen sind Verträge, die seit 10 Jahren oder länger zuteilungsreif sind, ohne dass die Kunden ein Bauspardarlehen in Anspruch genommen haben. Hierbei gilt es zu bedenken, dass sich Bausparen in zwei Schritten vollzieht: In einem ersten Schritt sparen die Kunden Geld an, oft bis zum Erreichen einer bestimmten Guthabensumme. Diese angesparte Summe, oft 40 bis 50 Prozent die Zielguthabens, berechtigt dann zur Aufnahme eines Darlehens, etwa für den Hausbau oder eine größere Anschaffung.

Die betroffenen Sparer denken aber gar nicht daran, die Ansparphase zu beenden und einen Kredit in Anspruch zu nehmen. Der Grund: Die Altverträge, oft in den 90er Jahren abgeschlossen, versprechen ihnen eine weit überdurchschnittliche Verzinsung. Durch Basis- und Zinszahlungen sind mit den Altverträgen Renditen von vier bis fünf Prozent pro Jahr zu erzielen. Zum Vergleich: ein heute neu abgeschlossener Bausparvertrag wirft nur noch 0,25 Prozent ab, wenn überhaupt. Und so nutzen die Kunden einfach ihre langjährigen Policen als eine Art Sparbuch mit fetter Verzinsung – bis sie eben von den Banken hinausgeworfen werden.

Rechtliche Situation ist umstritten

Ob es rechtens ist, dass Bausparkassen langjährige Verträge einseitig aufkündigen, daran scheiden sich die Geister. Oder in diesem Fall Anbieter und Verbraucherschutz, die beide konträre Positionen dazu einnehmen.

Die Bausparkassen argumentieren, man müsse das Kollektiv der Bausparer vor jenen Kunden schützen, die gar keinen Bausparkredit wollen, sondern ihr Konto nur fürs Sparen nutzen. Schließlich richte sich das Angebot an Häuslebauer. Eine Untersuchung der Bundesfinanzaufsicht BaFin hat jedoch gezeigt, dass die Bausparkassen auch hochverzinste Altverträge bedienen könnten, ohne dass es ihnen schaden würde. Demnach wären die Kündigungen nur ein Trick, um „teure“ Kunden loszuwerden. Ein Urteil des Landgerichtes Mainz hatte 2014 die Interpretation der Bausparkassen gestützt (AZ.: 5 O 1/14).

Aber es gibt gegenteilige Urteile, die Rechtslage ist nicht eindeutig. So hatte das Landgericht Karlsruhe mit einem vielbeachteten Richterspruch im September 2015 entschieden, dass die Badenia einer Kundin nicht einfach den zuteilungsreifen Vertrag kündigen darf (der Versicherungsbote berichtete). Allerdings hatte sie in den zehn Jahren nur einen bestimmten Prozentsatz der Zuteilungssumme angespart. Ein Urteil in höchster Instanz hingegen, das mehr Rechtssicherheit schaffen würde, steht aktuell noch aus.

Streitpunkt ist das gesetzliche Kündigungsrecht nach Paragraph 489 BG. Dieses sieht vor, dass ein Darlehensnehmer (als den solchen verstehen sich die Bausparkassen) einen Kredit nach Ablauf von zehn Jahren kündigen darf. Das Landgericht Karlsruhe hingegen betonte, dieser Paragraph sei auf Bausparkassen schlicht nicht anwendbar, sondern für andere Vertragsverhältnisse gedacht. Laut dem Gericht stehe der Bausparkasse nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (ABB) kein Kündigungsrecht zu (Az.: 7 O 126/15).

Verbraucherschutz erinnert Bausparkassen an ihre eigenen Versprechen

Die Verbraucherzentralen haben wenig Verständnis für die Kündigungen der Bausparkassen. Und erinnern sie an ihre eigenen Versprechen. Einige Anbieter hatten in Hochzins-Zeiten offensiv in Flyern und Prospekten damit geworben, dass sich so ein Bausparkonto auch einfach zum Ansparen von Kapital eignet. Eben als eine Art besserverzinstes Sparbuch. Nun will man diese Kunden, die damals angeworben wurden, gegen ihren Willen hinauskegeln. Verhalten sich Bausparkassen nur vertragstreu, wenn es dem eigenen Gewinn nützt? Der Branche droht ein Reputationsverlust.

Susanne Götz von der Verbraucherzentrale Bayern riet Kunden in einem Beitrag des Münchener Merkur dazu, den Kündigungen schriftlich zu widersprechen und den Ombudsmann fürs Bausparen einzuschalten (www.schlichtungsstelle-bausparen.de). „Rechtlich ist das ein schwieriges Thema, weil es bislang kein Urteil des Bundesgerichtshofes gibt“, sagte Götz.

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Doch die Branche hält an ihrem harten Vorgehen gegen die Altkunden fest. Laut Deutscher Presse-Agentur haben sowohl die Wüstenrot, Schwäbisch Hall, die Postbank-Tochter BHW sowie mehrere Landesbausparkassen bestätigt, den eingeschlagenen Kurs weiterverfolgen zu wollen. Es sei keine der 21 deutschen Bausparkassen bekannt, die auf Kündigungen in diesem Jahr verzichten wolle.

dpa