Das spanische Rentensystem geriet an den Rand eines Zusammenbruchs, weil es Renten auszahlte an Menschen, die schon tot waren. Aber nicht die Toten nahmen das Geld dankend an, sondern deren Verwandte. So wurden allein in dem Jahr 2014 Rentenbezüge von den Angehörigen dreißigtausend verstorbener Rentner einkassiert. Die Sozialkassen kostete diese Ausgabe ungefähr dreihundert Millionen Euro. Würden die begünstigten Angehörigen das Geld zurückzahlen, wäre alles gut. Aber eine Rückzahlung müssen einige Familien nicht befürchten, da ihr Delikt bereits verjährt ist, so berichtete Welt Online.

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Sozialbetrug wegen mangelnder Behördenkontakte

Nicht nur in Spanien allerdings hat es solche Fälle gegeben, wo die Pensionen verstorbener Angehöriger über deren Ableben hinaus die Hinterbliebenen ernährten, auch in Griechenland und Italien ist das so praktiziert worden. In Griechenland beispielsweise sind im Jahr 2013 derartige Fälle im Umfang von 4500 unrechtmäßig kassierter Pensionen öffentlich geworden. In Spanien wurde damals schallend darüber gelacht, und nun das. Auch auf der iberischen Insel lebten nun ein paar Menschen auf dem Papier in den Karteien überdurchschnittlich lang.

Eine Untersuchung des Nationalen Statistikinstituts (INE) brachte ans Licht, dass die Renten von toten Großeltern oder Verwandten nunmehr zur Einkommensquelle Nummer Eins für mehr als ein Drittel der spanischen Haushalte mutiert ist. Grund ist die hohe Arbeitslosigkeit in dem krisengeschüttelten Land.

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Tausend Euro für eine Leiche

So sind diese Renten ziemlich üppig und liegen im Durchschnitt bei circa tausend Euro pro Monat. Teilt man den Tod eines Verwandten nicht umgehend mit, kann man während dieser Zeit also weiterhin einen ganz guten „Zuverdienst“ einstreichen. In Spanien sind Lebensbescheinigungen per Fingerabdruck nicht gängig, so ist es möglich, dass eine Verschleppung einer Todesmeldung leicht möglich wird. Darüber hinaus gibt es keinen funktionierenden Datenabgleich zwischen dem Statistikinstitut INE, wo man die Todesfälle registriert, und dem Staatlichen Sozialversicherungsinstitut (INSS) – wo die Rentenzahlungen registriert werden.

Welt Online