Axa will tausenden ehemaligen Mitarbeitern Betriebsrente abkaufen
Die Axa will tausenden Ex-Mitarbeitern laut einem Zeitungsbericht die Betriebsrente abkaufen. Statt einer regelmäßigen Zahlung sollen sie eine einmalige Abfindung erhalten. Das Problem: für viele Ruheständler dürfte sich der Deal kaum lohnen, weil auf die Einmalzahlung hohe Steuern anfallen und weiterhin Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung entrichtet werden müssen.
Der aktuelle Niedrigzins belastet die Pensionszusagen vieler Unternehmen – und diese würden sich am liebsten von ihren „Altlasten“ trennen. Ein aktuelles Beispiel hierfür ist der Axa Konzern. Der Versicherer hat 4.400 früheren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine Abfindung für die Betriebsrente angeboten, so berichtet das Versicherungsmagazin am Donnerstag. Die Ruheständler können freiwillig entscheiden, ob sie die Abfindung annehmen. Der Barwert der Renten wurde mit 3,88 Prozent Rechnungszins errechnet.
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Laut Axa stellt das Angebot eine Art Gleichbehandlung der Ex-Mitarbeiter gegenüber den aktiven Arbeitnehmern dar. Diese hatten vor Kurzem ein Kapitalwahlrecht eingeräumt bekommen. Mit anderen Worten: Am Ende der Laufzeit können die Beschäftigten entscheiden, ob sie angesparten Erträge als monatliche Rente oder als einmalige Auszahlung erhalten möchten. „Wir wollen damit die Flexibilität für unsere Pensionäre erhöhen“, kommentiert ein Sprecher gegenüber dem Versicherungsmagazin.
Wo liegt der Nutzen?
Strittig ist jedoch, was es den Mitarbeitern überhaupt nutzen soll, das Abfindungsangebot anzunehmen. Vielfach würde nämlich ein Weiterbezug der Betriebsrente zu einer deutlich höheren Kapitalleistung führen, schreibt das Fachmagazin. Der Grund: die einmalige Kapitalzahlung muss individuell versteuert werden. Auch besteht für gesetzlich Versicherte weiterhin eine Beitragspflicht in der Kranken- und Pflegeversicherung. Die Axa weist in ihrem Schreiben ausdrücklich auf die möglichen Nachteile hin. Auch eine Beratungs-Hotline wurde eingerichtet.
Die Abfindung lohne sich bereits dann nicht, wenn ein 85jähriger Rentner rein rechnerisch die prognostizierte Lebenserwartung laut Sterbetafel des Statistischen Bundesamtes erreiche, zitiert das Magazin den Versicherungsmathematiker Peter Schramm. Aber es gibt eine Gruppe, für die das Angebot interessant sein könnte. Wer schwer erkrankt ist und ohnehin nur noch eine geringe Lebenserwartung hat, könne die Abfindung nutzen, um sich noch ein paar schöne Jahre zu machen.
Solvency II fordert viel Eigenkapital für Pensionsverpflichtungen
Vorteile hätte die Abfindung auf jeden Fall für die Axa selbst. Die Langfristigkeit der Pensionszusagen kostet unter dem neuen Aufsichtsregime Solvency II sehr viel Eigenkapital, das die Versicherer als Sicherheit zurückhalten müssen. Schließlich sollen die Renten bis zum Ableben der Personen bedient werden können, Stichwort Langlebigkeitsrisiko – inklusive dem hohen Garantiezins, der Mitarbeitern früher bei Betriebsrenten versprochen wurde.
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Ob das Beispiel Schule machen wird, ist zu bezweifeln. Laut Versicherungsmagazin stehen dem die strengen Regeln des Betriebsrentengesetzes entgegen. Das sieht unter anderem ein Abfindungsverbot für alle Betriebsrenten vor, die nach dem 1. Januar 2005 begonnen haben (§ 3 BetrAVG). Ein ähnliches Vorgehen wurde jüngst von der Allianz bekannt. Der Münchener Versicherer hat 2.200 Agenten die Betriebsrente abgekauft und in einen Rentenvertrag des eigenen Produkts „Perspektive“ umgewandelt. Das Einsparpotential in der Bilanz des Unternehmens: ein „mittlerer dreistelliger Millionenbetrag an Risikokapital“ (der Versicherungsbote berichtete).