EU-Aufsicht Eiopa auf der Suche nach dem besten Beipackzettel
Die EU-Aufsicht Eiopa sucht für Nicht-Lebensversicherungen nach einem geeigneten Dokument, mit dem Verbraucher in Bälde möglichst kurz und bündig über den Inhalt ihrer zu kaufenden Police informiert werden sollen. Einen ersten Vorschlag, wie der Beipackzettel für den Kunden aussehen könnte, hat die Eiopa bereits anhand einer Verbraucherumfrage erstellt. Nun fragt die Aufsicht nach Ideen für Europas next Top-Model eines Beipackzettels.
Auf Basis angeblich eigener Studien hat die Eiopa einen Entwurf für ein standardisiertes Dokument vorgelegt, das Policenkäufer über Inhalt und Umfang ihres Vertrags informieren soll. Ziel der EU-Aufsicht ist es, am Ende des Prozesses für alle Versicherer ein Papier zu haben, das alle Verbraucher künftig anhand einer einheitlichen Struktur über enthaltene und auch nicht enthaltene Leistungen ihrer Versicherung aufklärt.
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Kleingedrucktes groß geschrieben
Die anscheinend normalen Policen ohne eingebaute Sparfunktion für Rente und Folgen gerieten in den vergangenen Jahren etwas aus dem Blick aller Beteiligten, die sich mit Blick auf den Verbraucher um Regeln für Klarheit bei Versicherungen der Zukunft bemühen. Zunächst kümmerten sich Politiker, Verbraucherschützer und Lobby-Verbände der Assekuranz (allen voran die Versicherer und ihr GDV-Verband) vor allem um die „gepackten“ Produkte (PRIIPs), die zum einen Risikoschutz und zum anderen Sparanteile enthalten.
Letztlich wurde das zweite „i“ (das erste „i“ steht für Insurance/Versicherung) bei den PRIIPs für dort gegebenenfalls (zusätzlich) eingebaute Investment-Fonds nachgeschoben. Mit der Folge, dass die Rahmen-Regularien für Versicherung (IDD-Vertriebsrichtlinie) und Finanz-„Instrumente“ (MiFid), vulgo Fonds & Co, erweitert wurden - und nun statt zum Durchblick zur weiteren Verwirrung der Verbraucher samt Ihrer nicht allwissenden Verkäufer beitragen. Denn „gepackte“ Fondspolicen dürfen in Zukunft keine am Markt für Verbraucher frei käufliche Publikumsfonds mehr enthalten.
PRIIPs und anderes Chaos
Alles unklar? Gut, besser gesagt: schlecht. Wer als Fondspolicen-Käufer etwa einen ihm möglicherweise weil namentlich bekannten DWS-Fonds sucht, der findet in dem Versicherer-Angebot keinen mehr. Zurück zu den anderen, den nicht gepackten oder gar den Nicht-Lebensversicherungen. Hier sucht die EU-Aufsicht der Versicherer, die Eiopa, nach DEM Standard, der dem Kunden künftig das Produkt erklären soll, das Kleingedruckte möglichst groß geschrieben eben.
Glaubt man dem Schrifttum der Eiopa, dann genügt für eine einfache Police samt Inhalt für dessen Erklärung eine A4-Seite, maximal deren zwei. Nun will die Eiopa wissen, ob sich das Ganze im Maximalfall dennoch auf zwei Seiten Papier oder PDF-Datenformat komprimieren lässt. Vorgelegt wird von der EU-Aufsicht entwurfsweise und zur Diskussion durch die Fachleute aller Art, auch Verbrauchervertretern, eine Struktur mit neun inhaltlichen Punkten für den Beipackzettel für Assekuranz-Angebote einschließlich deren Erklärung. Im englisch-sperrigen O-Ton der EU-Bürokraten heißt das Papier „Insurance Product Information Document“ (IPID).
Die neun Punkte
Das IPID soll für den Verbraucher enthalten und ihm sagen:
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- Art der Versicherung
- Zusammenfassung der Deckung (versicherte Hauptrisiken, Versicherungssumme, geografischer Geltungsbereichs und Überblick über ausgeschlossene Risiken)
- Prämie, Zahlungsweise und -dauer
- die wichtigsten Ausschlüsse
- Pflichten zu Vertragsbeginn
- Dto. Während der Laufzeit des Vertrags
- Obliegenheiten, um Leistungen vom Versicherer zu erhalten
- die Laufzeit, Anfangs- und Enddatum des Vertrags
- Einzelheiten zum Vertragsende
Verantwortlich für den Beipackzettel sei (laut IDD-Richtlinie) derjenige, der das Nicht-Lebensversicherungs-Produkt konzipiert. Auf Deutsch: in der Regel der Versicherer. Zu dieser Informations-Struktur fragt die Eiopa nun nach Meinungen sowie fachlichen Eingaben, wie das Kundenpapier möglichst kurz und klar gestaltet werden kann und wie es für alle Versicherer quasi universell aufgebaut und anschließend bei Verbrauchern genutzt werden kann. Bis zum 24. Oktober ist nun Zeit, den Entwurf der Eiopa zu kommentieren, auf diesen Webseiten ist das möglich und gewünscht.