Seit einigen Wochen dominiert Pokémon Go die Smartphones der Jugend und auch die Liste der Buzzwords auf Google, weswegen auch dieser Beitrag mit „Pokémon“ überschrieben wurde. Um Klicker anzulocken, die im Internet nach diesem Begriff suchen. Und die sich dabei möglicherweise hierher zum Versicherungsboten verirren. Und die dann lernen, wenn sie hier lesen: Jede – in Worten jede – popelige Unfallpolice versichert auch gegen plötzlich, von außen, unfreiwillig unmittelbar auf den Körper wirkende Schädigungen oder gar Tod infolge Pokémon-Ablenkung. Womit der Unfallbegriff, Ältere werden sich erinnern, definiert ist – und um die Taschenmonster-Komponente erweitert.

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Wo bleiben die Pokémon-Aktionen der Versicherer?

Pokémon-Ausschlüsse kennen die Versicherer nicht. Anders gesagt: Auch Pokémon-Unfälle wegen nach außen unaufmerksamen Starrens auf das Smartphone sind versichert. Was gibt es also Neues? Nichts! Aber ein Marktplayer hat es verstanden, den Pokémon-Go-Hype zu nutzen: Das Maklerstartup Knip bietet jetzt eine ­Pokémon-Unfallversicherung an. So wurde es gegenüber der Presse auf auf allen Social-Media-Kanälen kommuniziert, gar infiziert. Die Unfall-Taschenmonster-und-Folgen-Police von Knip und Risikoträger Barmenia ist in aller Munde und Timelines; sei es auf Facebook, Twitter, WhatsApp ... egal von wo Sie ins Internet oder in Ihre Apps schauen.

Allein was fehlt, das sind Pressemitteilungen, Plakate der Versicherer, die – seriös oder locker auf Social Media getextet – das Banalste ihres Kleingedruckten analysieren und vielleicht gar bunt bebildert verkünden: Wir schützen auch vor Pokémon-Unfällen. Stattdessen melden sich (fast) nur Verbraucherschützer, die von viel Steuergeld finanziert zu verkünden wissen, der Knip-Schutz sei wahlweise zu gering, was die Versicherungssummen betrifft, oder halt zu teuer. Wie korrekt, und wie langweilig. An alle: Es gibt kein Bundesgesetz, das Kreativität und Spontaneität verbietet. An Knip: Ich ziehe meinen Klapphut.