Versicherer zahlen 220 Millionen Euro für Blitzschäden
Die deutschen Hausrat- und Wohngebäudeversicherer haben im vergangenen Jahr 220 Millionen Euro für Blitz- und Überspannungsschäden an ihre Kunden gezahlt. Insgesamt wurden 340.000 Schadenmeldungen in Folge von Blitzen oder Überspannung bei den Versicherern registriert. 2014 waren es noch 410.000 Schadenmeldungen.
Die Zahl der Schäden und damit auch die Schadensumme ist rückläufig. Während Blitz- und Überspannungsschäden 2014 noch Kosten in Höhe von 340 Millionen Euro verursachten, waren es im Vorjahr nur noch 220 Millionen Euro.
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Auch die Zahl der Schadenmeldungen sank um 70.000 auf 340.000 Schäden. Im Durchschnitt kostete ein Blitz- und Überspannungsschaden im vergangenen Jahr 660 Euro. Das sind zehn Euro mehr als im Vorjahr. Insgesamt wurden 2015 im Bundesgebiet rund 550.000 Blitzeinschläge registriert. Damit verlebte Deutschland ein vergleichsweise harmloses Gewitter-Jahr. In anderen Jahren schlug der Blitz oft mehr als eine Million Mal ein.
Diese Versicherungen zahlen bei Blitz und Überspannung
Computer, Fernseher oder andere technischen Geräte lassen sich durch eine Hausratversicherung absichern. Kunden sollten beim Abschluss jedoch darauf achten, ob in der Police auch Überspannungsschäden versichert sind. Nur dann erstattet eine Versicherung die Schadenssumme, wenn der Blitz nicht direkt in ein Endgerät einschlägt, sondern sich die Energie des Blitzes über Strom- und Telefonleitungen ausbreitet und einen Defekt verursacht.
Laut Statistik sind heute vor allem Überspannungsschäden Ursache für zerstörte technische Geräte. Manche Tarife schließen Überspannungsschäden oder Folgeschäden durch Blitzeinschlag aus.
Immobilienbesitzer sollten zum Schutz vor Gewitterschäden über eine Wohngebäudeversicherung verfügen. Sie sichert gegen die finanziellen Folgen von Schäden am eigenen Haus oder der eigenen Wohnung ab. Dies können Brand- oder Überspannungsschäden durch Blitze sein, aber auch Schäden durch Stürme oder Hagelschlag.
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Auch hier gilt es, entsprechende Sicherungsvorkehrungen zu treffen. Immer mehr Versicherer schreiben in ihren Verträgen vor, dass ein Blitzableiter auf dem Dach montiert sein muss, damit sie den Schaden vollumfänglich regulieren. Aber die Montage allein reicht nicht - der Blitzableiter muss auch funktionsfähig sein, also regelmäßig gewartet werden.