Allianz - Zwei teure Wasserschäden & ein mehrfacher Betrugsverdacht
Allianz Versicherung - Doppeltes Pech oder Versicherungsbetrug? Das ist grob zugespitzt die Frage in einem Rechtsstreit, der aktuell das Landgericht Leipzig beschäftigt. Auf der einen Seite steht ein Ehepaar mit doppeltem Wasserschaden aus der 3000-Seelen-Gemeinde Jesewitz bei Leipzig. Auf der anderen Seite steht die Allianz, Europas größter Versicherungskonzern. Und die Allianz sieht sich um eine sechsstellige Summe betrogen. Auch ein Vermittler des Versicherers spielt eine unrühmliche Rolle.
Die Wahrheitsfindung ist in diesem Prozess nicht ganz einfach, wie die Leipziger Volkszeitung berichtet. Streitpunkt sind zwei Überschwemmungsschäden im Eigenheim des Paares, einem Malers und einer Altenpflegerin, die sich in sehr kurzem Abstand voneinander ereigneten. Und die beide mit einem immensen Sachschaden einhergingen. Die Allianz zahlte – zunächst. Nur weil ein Allianz-Sachbearbeiter selbst in den Fokus der Staatsanwaltschaft geriet, stehen nun auch die Jesewitzer vor Gericht.
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Erst platzte ein Schlauch, dann ein Rohr
Der erste Schaden ereignete sich im Januar 2009. Da meldete das Ehepaar seiner Gebäudeversicherung eine Überschwemmung, die ausgehend vom Obergeschoss das ganze Gebäude in Mitleidenschaft zog. Der Flexschlauch am Waschbecken sei abgerissen. Das Wasser drang bis in den Keller, beschädigte Zwischendecken, Elektrik und Fußböden. Die Allianz zahlte ohne Beanstandung mehr als 60.000 Euro. Und weil die Familie auch eine Hausratversicherung hatte, packte der Versicherer noch einmal 10.000 Euro für beschädigte Möbel obendrauf.
Dann, nur sechs Monate später im August 2009, eine neue Überschwemmung. Wieder im selben Haus und wieder ausgehend vom Obergeschoss. Diesmal behaupteten die beiden laut LVZ, eine in der Wand verlegte Leitung unterhalb der Badewanne sei geplatzt. Doch der Schadensverlauf ähnelte dem ersten Vorfall im Januar. Wieder drang das Wasser bis ganz nach unten und richtete eine heillose Zerstörung im Haus an – auch wenn sich der Schaden diesmal „nur“ auf 50.000 Euro beziffern ließ. Die Allianz zahlte erneut ohne Beanstandung.
Allianz-Vermittler des Paares wird des Betruges verdächtigt
Kann das sein – zwei Überschwemmungsschäden in so kurzer Abfolge mit einem so großen Schaden? Diese Frage wäre gar nicht gestellt worden, wäre nicht auch ein Außendienstler der Allianz in den Fokus interner Ermittlungen geraten. Der Mann arbeitete als Vertreter, doch bei den von ihm betreuten Kunden gab es eine auffällige Häufung teurer Schäden. Nachdem die Allianz Strafanzeige gegen den Mann erlassen hatte, ließ die Polizei über 30 Wohnungen und Häuser durchsuchen. Eines davon war das Haus des Jesewitzer Ehepaares. Erst jetzt gerieten die beiden ins Visier der Staatsanwaltschaft, die Allianz erstattete Anzeige.
Der Außendienstler ist noch nicht rechtskräftig verurteilt, aber mehrere seiner Kunden haben gestanden. Bei seinen Machenschaften sei es ihm zugute gekommen, dass er zugleich als Schadenregulierer von der Allianz beauftragt wurde, berichtet die Staatsanwaltschaft. Und so war er auch für die Wasserschäden im Haus der Jesewitzer zuständig. Er habe immer wieder Schadensfälle an sich gezogen, für die er eigentlich nicht zuständig gewesen sei. Ein Netzwerk aus Versicherungsvertretern und Handwerkern habe ihm beim vermeintlichen Betrug geholfen.
Beihilfe zum Betrug – oder einfach an den falschen Vermittler geraten?
Nun wird also vor dem Landgericht Leipzig verhandelt, ob das Ehepaar aus Sachsen selbst Versicherungsbetrug begangen hat – oder nur an den falschen Vermittler geraten ist. Die Staatsanwaltschaft Leipzig wirft ihnen Beihilfe zur Untreue in zwei Fällen vor. Freilich hatte das Amtsgericht Eilenburg trotz intensiver Prüfung keine Schuld des Paares erkennen können und sie freigesprochen, so dass die Anklage in Berufung ging.
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Es gibt laut LVZ auch Indizien für einen möglichen Betrug: kurz nach Überweisung der Schadenssumme waren hohe Summen von dem Konto des Paares abgehoben worden. Während vor den Wasserschäden hohe Summen in bar eingezahlt worden sind. Und ein Sachverständiger stellte fest, dass die Fließen, die eigentlich für die Reparatur hätten entfernt werden müssen, nach der ersten Überschwemmung unberührt blieben. Erst nach dem zweiten Schaden rückte tatsächlich ein Fließenleger an. Ein Urteil ist noch nicht abzusehen, die Verhandlung wird fortgesetzt.