Nun sind aber die wenigsten der „Betroffenen“ auf einen Erbfall richtig vorbereitet. Nur zwanzig Prozent der Bundesbürger haben sich je intensiver Gedanken zu dem Thema gemacht - so das Ergebnis einer repräsentativen Studie des Instituts für Demoskopie Allensbach im Auftrag der Deutschen Bank.

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Das Sterben ist nach wie vor ein Tabuthema und es ist eher unüblich, zu den Eltern zu gehen und konkret zu fragen, wie wird das eigentlich mal, wenn ihr tot seid? Auch scheuen sich viele, sich mit dem Thema zu befassen, weil das Erbrecht als nicht ganz einfach gilt. Im Resultat hat gerade einmal die Hälfte der Teilnehmer ein Testament fertig ausgearbeitet. Die anderen hoffen, dass sich das Thema irgendwie automatisch löst.

Gesetzliche Erbfolge kann Verhängnis bedeuten

"Sich auf die gesetzliche Erbfolge zu verlassen, kann jedoch verhängnisvoll sein", so Walter. Im gesetzlichen Leitbild wird nämlich nach wie vor ausgegangen von einer traditionellen Familiensituation. Somit stehen Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, Patchworkfamilien und Familien mit Pflegekindern meist schlecht da, weil sie in den gesetzlichen Regelungen kaum Beachtung finden.

Und selbst wenn ein Erbe auf eine Familie mit traditioneller Prägung trifft, kann es sein, dass die gesetzliche Erbfolge den Vorstellungen der Betroffenen nicht entspricht: Der Ehegatte, der den anderen überlebt, wird gezwungenermaßen mit den Kindern zu einer Erbengemeinschaft und der Streit kommt dann von ganz allein. Und gerade das ist es doch, was die Befragten in der Studie ganz eindeutig nicht wollten: einen Erbschaftsstreit. So berichtet die Notarkammer Baden-Württemberg in einer Pressemeldung.

Die Teilnehmer der Umfrage brachten zum Ausdruck, dass sie sich wünschten, dass das Erbe ganz klar geregelt und fair aufgeteilt werden sollte und dass sie vom Erblasser alle relevanten Dokumente, also Testamente und Vollmachten, erhalten hätten.

"Es ist deshalb wichtig, den vom Gesetzgeber eingeräumten Gestaltungsspielraum zu nutzen und den Nachlass rechtzeitig zu regeln", sagt Walter. Ein Notar kann hier hilfreich sein, wenn er die individuellen Bedürfnisse klärt, die rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten darlegt und rechtssicher den letzten Willen der Beteiligten formuliert. Wird dann noch eine Registrierung im Zentralen Testamentsregister vorgenommen, dann kann nichts mehr schiefgehen. Im Todesfall kann das Testament dann mühelos aufgefunden und ohne Zeitverzug vom Nachlassgericht eröffnet werden.

Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

Darüber hinaus ist ein weiterer zentraler Bestandteil der rechtlichen Vorsorge, dass man sich früh genug um die Vergabe einer Vorsorgevollmacht kümmert und auch über die Einrichtung einer Patientenverfügung nachdenkt. Der Unterschied zwischen beiden ist, dass bei der Vorsorgevollmacht eine dazu ermächtigte Vertrauensperson als Referent des Vollmachtgebers in vermögensrechtlichen und persönlichen Angelegenheiten aktiv werden kann. Bei der Patientenverfügung hingegen wird fixiert, welche Untersuchungen des Gesundheitszustands, Heilbehandlungen oder ärztliche Eingriffe man gestattet und welche man zu unterlassen wünscht.

"Gerade die Erteilung einer Vorsorgevollmacht kann eine sinnvolle Ergänzung zur letztwilligen Verfügung sein", erklärt Walter. Ist es so geregelt, dass Vollmacht über den Tod des Vollmachtgebers hinaus gilt, dann ist damit auch die Verwaltung des Nachlasses bis zu dem Zeitpunkt geklärt, zu dem die Erben ermittelt sind respektive bis diese ihre Erbenstellung nachweisen können.

Geschäftsfähigkeit des Vollmachtsgebers sicherstellen

Damit ist erreicht, dass fortwährend eine dazu berechtigte Person über den Nachlass verfügen kann. Außerdem sinnvoll ist es, einen Notar während der Erteilung einer Vorsorgevollmacht zugegen zu haben, damit dieser vor der Beurkundung die Geschäftsfähigkeit des Vollmachtgebers attestieren kann – so lassen sich eventuelle spätere Querelen über die Wirksamkeit der Vollmacht von vornherein ersparen.

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Will der Erblasser die Aufteilung seines Vermögens also nicht seinen Erben überlassen, auf dass diese in einen zermürbenden Streit miteinander verfallen, dann sollte er rechtzeitig Vorsorge treffen und seinen Nachlass übersichtlich regeln.