Allianz begrenzt Datenweitergabe an Blacklist
Die Allianz beliefert die Schwarze Liste der Versicherungswirtschaft nur noch mit Daten von Schadenversicherungen wie etwa der Kfz-Versicherung. Bereits seit Ende 2015 verzichtet der Konzern auf die Weitergabe von Daten aus Lebens- und Berufsunfähigkeitsversicherungen an das Hinweis- und Informationssystem (HIS).
Ein Eintrag im sogenannten Hinweis- und Informationssystem (HIS) kann dazu führen, dass ein Verbraucher keinen Vertrag bekommt oder höhere Prämien zahlt. HIS ist vergleichbar mit der Wirtschaftsauskunftei Schufa, nur dass sich die Einträge nicht auf eine mögliche schlechte Bonität des Kunden beziehen, sondern auf Auffälligkeiten im Umgang mit Versicherungen.
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In dieser Datenbank werden bestimmte Informationen über Versicherte gespeichert, um dem Versicherungsbetrug Einhalt zu gebieten. Versicherer können mit den HIS-Informationen über „Auffälligkeiten“ eines Versicherungskunden dessen Risikobewertung prüfen und gegebenfalls anpassen. Seit 2011 wird HIS von dem eigens dafür gegründeten Unternehmen informa Insurance Risk and Frau Prevention (IIRFP) GmbH betrieben, die ein Tochterunternehmen der Bertelsmann AG ist.
Allianz ist nicht alleine
Mit der Allianz steigt nun Deutschlands größter Versicherer aus der Datenweitergabe für Lebens- und Berufsunfähigkeitsversicherungen aus. "Wir beliefern das HIS-Informationssystem seit Ende 2015 nicht mehr mit Daten aus unseren Lebens- und Berufsunfähigkeitsversicherungen", sagte Alf Neumann, Produktvorstand der Allianz Leben, gegenüber der Deutschen Presse-Agentur. Die Daten bei Schadenversicherungen sollen derweil weiterhin an das Hinweis- und Informationssystem geliefert werden.
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Mit diesem Vorgehen ist die Allianz kein Einzelfall. So verzichten auch die Aachen Münchener und die Hannoversche Leben auf die Weitergabe von Daten im Bereich Leben und Berufsunfähigkeit. Die Entscheidung begründet Neumann pragmatisch: "Der für uns aus HIS für den Bereich Leben gezogene Erkenntnisgewinn war nicht mehr hoch genug, um die Aufwände und Kosten zu rechtfertigen."