In den Augen des BdV ist die verwendete Klausel zur erhöhten Kraftanstrengung in den Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen des Volkswohl Bunds intransparent. Die Klausel verstosse gar gegen das Transparenzgebot des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), heißt es in einer Pressemitteilung des eingetragenen Vereins.

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„Der Versicherungsnehmer kann in den Versicherungsbedingungen der Unfallversicherung des Volkswohl Bund nicht erkennen, wann eine Kraftanstrengung versichert ist und wann nicht“, kritisiert Axel Kleinlein, Vorstandssprecher des BdV.

Zuvor hatte der BdV die Volkswohl Bund Sachversicherung AG zu einer Unterlassungserklärung aufgefordert. Diese wurde seitens des Versicherer jedoch nicht abgegeben. „Nun klagen wir“, erklärt Kleinlein. Schließlich würden es andere Versicherer vormachen, wie man es besser macht - so die Ansicht des BdV.

In einem ähnlichen Fall hatte bereits der BGH in einem Urteil vom 10.12.2014 die in der Ratenschutzversicherung gebrauchte Klausel „ernstliche Erkrankung“ als intransparent und damit unwirksam bewertet. Der BdV hält die dort angesetzten Bewertungsmaßstäbe auf die nun angegriffene Klausel für übertragbar.