Für das Neugeschäft soll gelten: Ab dem kommenden Jahr senkt die Ergo Leben bei ihrer neuartigen Rentenpolice „Garantie“ die Garantien für ihre Kunden. Dies geht aus dem Text einer Mitteilung des Versicherers hervor, der an den Vertrieb des Unternehmens geschickt wurde. Private Sparer können von einem gesenkten Garantieniveau ihrer Rentenpolice profitieren. Denn je weniger Beiträge die Ergo der Höhe nach ihren Kunden garantieren muss, desto mehr Geld kann der Versicherer in die freie Geldanlage stecken, was den Sparvorgang für die Versicherten aller Wahrscheinlichkeit des Kapitalmarktes nach rentabler macht. Soweit die erwartungsvolle Theorie.

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Bitte nachzahlen, Chef

Läuft es in den kommenden 20 oder 30 Jahren schlecht am Kapitalmarkt, dann erhalten die Versicherten künftig statt bisher möglichen 100 Prozent immerhin vier Fünftel davon. Garantierte 80 Prozent. Aus diesem Betrag, der dann als verminderter Rentenbarwert im Alter 65 oder 67 des Kunden bereitsteht, würde sodann eine ebenfalls verminderte Rente errechnet. Was für Privatsparer eine Privatsache ist, das kann für Firmenchefs, die ihren Mitarbeitern eine Betriebsrente einrichten (übrigens gesetzlich auch möglich machen müssen), zu einer teuren Angelegenheit werden.

Betriebsrente ist Arbeitslohn; dieses ist eines der Haupt-Prinzipien, wenn Chefs für ihre Belegschaft Gehaltsteile in Betriebsrente umwandeln: „Der Arbeitgeber hat eine Einstandspflicht bei der Entgeltumwandlung. Das Betriebsrentengesetz verlangt explizit Wertgleichheit. Das bedeutet, dass bei Garantien unter 100% der eingezahlten Beträge der Arbeitgeber durch seine Einstandpflicht haftet“ (BetrAVG § 1 Abs 2 Nr. 3). So kommentiert Christian Müller, Versicherungsberater aus Kassel, gegenüber dem Versicherungsboten die arbeitsrechtliche Lage, wenn Beitragsgarantien sinken und zu Lasten des Betriebsrentners gehen.

Bitte nachzahlen, Vermittler

Weiter weist Versicherungsberater Müller auf einen, wie er sagt „unschönen Nebeneffekt“ hin: Denn eine Unterdeckung zwischen 100 Prozent Beitrag und nur 80 Prozent Gegenwert der Ergo-Police müsste laut Müller „nach strenger Lesart des Handelsgesetzbuches als Rückstellung bilanziert werden“. Und zwar sofort, weil mit der 80-Prozent-Variante eben nicht mehr 100 Prozent garantiert wären.

Aus dem Arbeitsrecht der betrieblichen Altersversorgung lassen sich nur zwei Möglichkeiten ableiten, mit denen Versicherer aus Monatslohn eine gesetzlich wertgleiche Versicherungsleistung machen kann. Neben der so genannten Beitragszusage mit Mindestleistung steht die Beitragsorientierte Leistungszusage, kurz BOLZ, zur Verfügung. Und wie der Begriff sagt: Die Leistung ist am Beitrag zu orientieren, nicht an einem Garantieniveau.

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Wirft die 80-Prozent-Police am Ende der Laufzeit weniger als die Summe aller gezahlten Beiträge ab, dann muss der Chef seinem Mitarbeiter die Differenz aufzahlen. Oder der Vermittler; der haftet nämlich auch, wenn er einen BOLZEN schießt, die er dann der Ergo zum Undank zu verdanken hätte. Der Versicherungsbote hat bei Ergo eine Stellungnahme angefordert, aber bisher noch nicht erhalten.