GDV warnt vor Provisionsverbot
Ein Provisionsverbot für den Versicherungsvertrieb in Deutschland schien vom Tisch – und könnte dank der neuen EU-Vermittlerrichtlinie IDD nun doch wieder eingeführt werden. Darauf weist der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in einer aktuellen Stellungnahme hin. Der Dachverband der Versicherer fordert von der europäischen Versicherungsaufsicht Eiopa eine Überarbeitung der EU-Vorschläge.
Kommt das Provisionsverbot für den Versicherungsvertrieb doch noch? Das fürchtet der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) und wendet sich mit einer Stellungnahme an die Presse. Anlass ist ein Konsultationspapier der europäischen Versicherungsaufsicht Eiopa.
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Abschlussprovision als Fehlanreiz für Vermittler definiert
Mit diesem Papier, adressiert an die Europäische Kommission, will die Versicherungsaufsicht eine Auslegungshilfe für die Umsetzung der neuen Vermittlerrichtlinie IDD in die Hand geben. Darin enthalten sind offenbar auch Stolperfallen für den Vertrieb. So beschreiben die Aufseher, wo die Vergütung von Vermittlern zu Fehlanreizen führen könnte, die im Sinne des Verbraucherschutzes unterbunden werden müssten. Ein möglicher Fehlanreiz: die Abschlussprovision.
In Kombination mit anderen Kritikpunkten laufe dies auf ein Provisionsverbot hinaus, kritisiert Axel Wehling, Mitglied der GDV-Geschäftsführung. Die Umsetzungsvorschläge seien mit der in Deutschland üblichen Provisionsvergütung schwer zu vereinbaren. „Damit beschränkt die Aufsichtsbehörde den Entscheidungsspielraum der Mitgliedsstaaten in unzulässiger Weise: Die IDD überlässt es ausdrücklich den nationalen Gesetzgebern, wie sie die Vergütung von Versicherungsvertrieb und Beratungsdienstleistungen regeln“, sagt der Jurist und Europa-Experte.
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Die freie Wahl zwischen Honorar- oder Provisionsvergütung im Versicherungsvertrieb sei ein Kernelement der EU-Vertriebsrichtlinie IDD, positioniert sich der GDV. Und fordert die europäische Versicherungsaufsicht zur Überarbeitung des Konsultationspapiers auf, bevor es an die EU-Kommission weitergegeben wird. Noch ist Zeit für Veränderungen. Die finale Version des Papiers soll der Europäischen Kommission am 1. Februar 2017 überreicht werden. Bis Anfang Oktober stehen die Eiopa-Vorschläge zur Diskussion: die Aufsicht hatte um Stellungnahmen der Branchenverbände gebeten. Am 23. September fand zudem eine Anhörung zu den Plänen statt.