Die Große Koalition setzt ihr letztes großes rentenpolitisches Vorhaben in die Tat um, das sich Union und SPD in ihrem Koalitionsvertrag 2013 zur Aufgabe gemacht haben: die Reform der Betriebsrenten. Laut einem Bericht der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ (FAZ, Printausgabe) an diesem Mittwoch haben sich Sozialministerin Andrea Nahles und Finanzminister Schäuble auf Rahmenpunkte geeinigt, für die demnächst ein Gesetzentwurf geschaffen werden soll. Das Blatt bezieht sich in seinem Bericht auf „Teilnehmerkreise“ im politischen Berlin.

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Beiträge bis sieben Prozent der Beitragsbemessungsgrenze auch sozialabgabenfrei

Arbeitnehmer sollen künftig sieben statt derzeit vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) der gesetzlichen Rentenversicherung „steuer- und sozialabgabenfrei“ als Beitrag via Entgeltumwandlung für ihre Betriebsrente einzahlen können (Entgeltumwandlung nach § 3 Nr. 63 EStG). Unterm Strich wäre die steuerliche Entlastung lediglich leicht besser als bisher. Rechnet man nämlich den Zusatzbeitrag von jährlich 1.800 Euro ein, der vor Jahren als eine Art Ersatz für die „alte“ Direktversicherung (§ 40 b EStG) geschaffen wurde, dann können Betriebsrenten-Sparer schon heute 6,4 Prozent der BBG in Rente umwandeln.

Bemerkenswert an der höher geförderten Entgeltumwandlung, wenn sie denn so kommt, ist der Sozialversicherungsbeitrag, der nun Beiträge bis sieben Prozent der BBG sozialabgabenfrei macht. Chefs, die gering verdienenden Mitarbeitern einen Zuschuss für die Betriebsrente zahlen, sollen bei der Steuer entlastet werden. Als „gering“ im Sinne der vorgesehenen Anreize für die Betriebsrente werden den Angaben zufolge Einkommen der Beschäftigten bis 2.000 Euro Monatsbrutto angesehen.

Weniger Krankenversicherungsbeiträge für Betriebsrentner

Mitarbeitern dieser Einkommensgruppe sollen deren Arbeitgeber künftig bis zu 480 Euro pro Jahr zu Betriebsrente zuschießen können und von dem Zuschuss 30 Prozent „mit der Steuer verrechnen können“, schreibt die FAZ. Ferner will die Bundesregierung Arbeitgeber nicht mehr in allen Fällen voll für die Beiträge zur Betriebsrente haften lassen. Die jetzt in ihren Eckpunkten gefundene Einigung sieht vor, dass künftig reine Beitragszusagen des Arbeitgebers ohne Zusage einer garantierte Leistung sein sollen. Bedingung sei allerdings ein Tarifvertrag.

Im Weiteren wollen die Großkoalitionäre in Berlin die Abgaben für Kranken- und Pflegeversicherung senken, wenn die Versicherten in Rente gehen. Statt für ihre Rente den vollen Beitrag an die Krankenkasse abführen zu müssen “sollen Betroffene künftig entlastet werden - sofern sie betriebliche Altersvorsorge und private Riester-Rente kombinieren“, berichtet „Spiegel Online“, ohne nähere Angaben zu Details der Abgabenentlastung zu machen.

Außerdem sollen Betriebsrenten im Mangelfall nicht mehr in voller Höhe auf die Grundsicherung im Alter angerechnet werden. Genaueres dazu ist nicht bekannt. Offiziell haben sich bisher weder Ministerin Nahles, noch Minister Schäuble als oberster Kassenwart der Nation zu den Betriebsrentenplänen der Koalition geäußert.

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