Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) will die Nutzung von Drohnen zukünftig stärker regulieren. Das berichtet „Der Spiegel“. Wer künftig eine Drohne ab 250 Gramm fliegen will, soll demnach eine eine Plakette mit Namen und Adresse an seinem Fluggerät anbringen müssen. Für Drohnen ab fünf Kilo Gewicht brauchen Hobbypiloten zukünftig eine amtliche Erlaubnis. Bisher war nur für gewerbliche Drohnen-Nutzer eine Führerscheinpflicht geplant. "Je mehr Drohnen aufsteigen, desto größer wird die Gefahr von Kollisionen, Abstürzen oder Unfällen", erläutert Dobrindt gegenüber dem Nachrichtenmagazin.

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Wild-West-Stimmung am Himmel

Dass eine strengere Regulierung Not tut, mahnen Luftfahrtexperten schon länger an. Es herrscht eine Wild-West-Stimmung am Himmel. Allein in Deutschland wurden im Vorjahr 300.000 Drohnen verkauft. Viele der Nutzer haben keinerlei Erfahrung im Umgang mit den Flugobjekten, besitzen auch keinen Haftpflichtschutz. Sie fliegen über Autobahnen, in Innenstädten und in der Nähe von Atomkraftwerken. Eine Kollision kann Menschen gefährden und sogar töten.

So berichtet die deutsche Flugsicherung von mehr als 40 Vorfällen mit Drohnen im letzten Jahr: doppelt so viele wie 2014. Das bedeutet auch eine Bedrohung für den Flugverkehr. Muss sogar der Absturz eines Flugzeuges befürchtet werden? "Ein größerer Vogel wie etwa ein Kranich, der ins Triebwerk gerät, kann ein Flugzeug in Bedrängnis bringen", erklärt Klaus-Dieter Scheuerle, Chef der Deutschen Flugsicherung gegenüber n-tv. Wenn eine Drohne beim Landesanflug ins Triebwerk gerate, wisse keiner, was passiert.

Und tatsächlich hätte es vor wenigen Wochen beinahe einen entsprechenden Vorfall gegeben. Anfang August ist ein Lufthansa-Jet im Landeanflug auf den Münchener Airport nur knapp einer Kollision mit einer Drohne entgangen. In 1.700 Meter Höhe hatte der Pilot neben seiner Tragfläche das Flugobjekt entdeckt. Seither fahndet die Polizei erfolglos nach dem Besitzer.

So wundert es kaum, dass nun auch die Flugverbotszonen laut einem Gesetzentwurf des Bundesverkehrsministeriums ausgeweitet werden sollen. Private Drohnenpiloten sollen ihre Fluggeräte laut Entwurf aus dem Verkehrsministerium nicht höher als 100 Meter steigen lassen dürfen. Verboten werden sollen zudem Drohnenflüge über fremden Wohngrundstücken, bestimmten Verkehrswegen, Menschenansammlungen, Einsatzgebieten der Polizei, Gefängnissen, Industrieanlagen oder Naturschutzgebieten.

Viele Piloten fliegen ohne Haftpflicht-Schutz

Ein weiteres Problem: trotz der enormen Sicherheitsrisiken sind viele Kopter-Piloten ohne Haftpflichtversicherung unterwegs. Auch dies hat mit dem fehlenden Wissen der Nutzer zu tun. „Die überwiegende Zahl von Drohnen wird von Laien betrieben, die oft keinerlei Vorstellung vom Luftverkehr haben oder die Risiken grob unterschätzen beziehungsweise sogar negieren”, unterstreicht die Piloten-Vereinigung Cockpit.

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Grundsätzlich muss jeder, der ein Flugobjekt betreibt, eine sogenannte Halterhaftpflichtversicherung besitzen, die für eventuelle Schäden durch den Betrieb des Kopters aufkommt. Die Privathaftpflichtversicherung ist hierfür oft unzureichend. Sie bieten nur Schutz, wenn die Leistung explizit im Vertrag genannt wird, in der Regel sind Hobby-Drohnen bis 5kg Eigengewicht versichert. Ausgewählte Tarife gestatten bis zu 25kg Eigengewicht. Alternativ muss aber eine eigene Drohnenversicherung abgeschlossen werden - hier stellen sich die Anbieter nur langsam auf die neuen Anforderungen ein (der Versicherungsbote berichtete).

Der Spiegel