Alte Leipziger wegen Standmitteilungen verklagt
Ärger für die Alter Leipziger: Die Verbraucherzentrale Hamburg hat den Versicherer aufgrund vermeintlich intransparenter Standmitteilungen verklagt. Nach Ansicht der Verbraucherzentrale genügen die Standmitteilungen, welche die Alte Leipziger jährlich an ihre Renten- und Lebensversicherungskunden schickt, nicht den gesetzlichen Mindestansprüchen. Auch andere Versicherer haben nach Auffassung der Verbraucherzentrale Transparenz-Defizite.
Die Alte Leipziger wurde von der Verbraucherzentrale Hamburg verklagt. Die Standmitteilungen, welche der Stuttgarter Versicherer an seine Kunden verschickt, entsprechen nach Auffassung der Verbraucherschützer nicht den Anforderungen des Gesetzgebers. Standmitteilungen sind jene jährlich versendeten Schreiben, aus denen die Sparer erfahren sollen, wie hoch ihr Vorsorgevermögen bei einer kapitalbildenden Lebensversicherung ist. Mehr als 30 Millionen solcher Briefe werden jedes Jahr von den Versicherern an ihre Kunden versendet.
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Ein Viertel aller Standmitteilungen fehlen Informationen
Wie die Verbraucherzentrale Hamburg am Donnerstag in einer Pressemeldung berichtet, war die Alte Leipziger im Rahmen einer Marktwächteruntersuchung im Juli aufgefallen. Doch sie ist kein Einzelfall, auch bei anderen Versicherern gebe es Defizite. Ein Viertel der damals untersuchten Standmitteilungen habe nicht die gesetzlichen Vorgaben erfüllt. Den meisten fehlten wichtige Informationen, die etwa auch der Gesamtverband der Versicherungswirtschaft (GDV) in einer Muster-Standmitteilung empfiehlt, bemängelt die Verbraucherzentrale.
Der Hintergrund: Wenn Sparer eine Kapitallebensversicherung oder private Rentenversicherung abgeschlossen haben, dann haben Sie Anspruch darauf, „alljährlich eine Information über den Stand der Überschussbeteiligung zu erhalten“. So sieht es das Versicherungsvertragsgesetz vor. Außerdem stehen dem Kunden Informationen darüber zu, „inwieweit diese Überschussbeteiligung garantiert ist“.
Diesen gesetzlichen Informationspflichten komme die Alte Leipziger jedoch nicht nach. Die Versicherungsgesellschaft weist in ihren Standmitteilungen lediglich eine prognostizierte Ablaufleistung inklusive möglicher künftiger Überschüsse aus, heißt es in der Pressemeldung. Die Höhe der bereits gutgeschriebenen Überschüsse nennt der Versicherer jedoch nicht.
"Eine Standmitteilung ist kein Horoskop"
Das Fazit der Verbraucherzentrale: "Versicherungsnehmer können also nicht erkennen, wie sich die Überschüsse in der Vergangenheit entwickelt haben, ob sie hinter den Erwartungen zurückbleiben und wo ihr Vertrag aktuell steht." Verlässliche Angaben seien aber wichtig, denn "eine Standmitteilung ist kein Horoskop". Die vagen Prognosen der Alten Leipziger würden den Kunden bei der eigenen Finanz- und Vorsorgeplanung nicht weiterhelfen.
Trotz eindeutiger Rechtslage habe der Versicherer bisher keinen Anlass gesehen, seine Standmitteilungen zu ändern. "Nach einer Abmahnung durch unser Marktwächter-Team stellte das Unternehmen nur in Aussicht, die Ablaufleistung künftig als Gesamtsumme inklusive der garantierten Überschüsse auszuweisen", berichtet eine Sprecherin der Verbraucherzentrale. "Das reicht uns nicht – die garantierten Überschüsse müssen einzeln aufgeführt werden. Daher haben wir vor dem Landgericht in Frankfurt am Main jetzt Klage gegen den Anbieter eingereicht."
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Anders sieht das freilich der Versicherer selbst. Gegenüber dem "Handelsblatt" sagte ein Sprecher der Alten Leipziger, dass die Mitteilungen nach eigener Auffassung "sämtliche rechtlichen Anforderungen" erfüllen würden. Die Dokumente würden sowohl die garantierte als auch prognostizierte Überschuss-Beteiligung ausweisen. Der Versicherer habe aber ohnehin geplant, im Laufe des nächsten Jahres die Standmitteilungen zu überarbeiten: "Wahrscheinlich gibt es neue Mitteilungen, noch bevor ein Urteil gefällt ist."