Wer gewerbsmäßig Finanzanlagen vermitteln will, benötigt eine Erlaubnis nach § 34f Gewerbeordnung. Die Zahl der zugelassenen Vermittler ist im dritten Quartal 2016 um 0,5 Prozent auf nun 37.147 Personen angestiegen. Es ist das sechste Quartal in Folge, in dem ein Zuwachs zu beobachten ist. Das geht aus den aktuellen Zahlen des Deutschen Industrie und Handelskammertags (DIHK) hervor.

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Von der Gesamtzahl der Finanzanlagenvermittler dürfen aktuell 36.632 Personen Investmentfonds vermitteln. Das ist ein Zuwachs von 189 Vermittlern. Die Vermittlung von geschlossenen Fonds ist zum Stichtag 1. Oktober 9.503 Vermittlern erlaubt. Im Juli waren es noch 43 mehr.

Vermittler bleiben recht konstant

Auch die Zahl der Vermittler von Vermögensanlagen nach § 34f Abs. 1 Nr.3 GewO sank leicht. Während im Juli noch 6.503 Personen im Vermittlerregister eingetragen waren, sind es nun nur noch 6.492 Personen.

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Bei den Honorar-Finanzanlagenberatern nach §34h Gewerbeordnung gibt es kaum Veränderungen. Hier sind 130 Vermittler in DIHK-Datenbank gelistet. Zudem gibt es aktuell im Bundesgebiet 10.948 Immobiliardarlehensvermittler mit Erlaubnis nach § 34i Abs. 1 S. 1 GewO und 369 Honorar-Immobiliardarlehensberater mit Erlaubnis nach § 34i Abs. 5 GewO.